Startseite Partner Jobs/Karriere Suche Impressum Kontakt Diskussionsforum

-

-

GDPdU Allgemein

-

 

Diskussionsforum

 

 

GDPdU Erläuterung

 

 

GoBS Erläuterung

 

Fragebögen

 

Verfahrensdoku.

 

 

Lösungen

 

 

Betriebsprüfung

 

 

E-Mail

 

 

Auswertbares Archiv

 
 

Abschaltung Altsysteme

 
 

Problemfelder

 
 

Literatur  
 

Aus der Praxis

 
 

Aus dem Finanzamt

 
 

Recht

 
 

Checklisten

 
 

Aktuelle Vorträge

 

Aktuelle Schulungen

-

GDPdU Software

-

 

IDEA 2004

 

  IDEA-Ecke  

 

TransDATA 2.1

 

 

DocuSYSTEMS

 

 

Digitale Signatur

 

 

AIS TaxAUDIT 2004  

 

DataImport

-

Sonstiges

-

 

Über uns

 

 

Presse

 

 

Newsletter

 

 

Download

 

Links


-

Archivierung von Altsystemen

 News Artikel Deutsches Steuerrecht - Praxisforum
-

Sollten Sie Fragen zum abschalten Ihrer Altsysteme haben, sprechen Sie mit der AvenDATA GmbH.

Entsprechend dem stets zunehmenden technischen Fortschritt nimmt die durchschnittliche Nutzungsdauer von elektronischen Datenverarbeitungssystemen ab. Nicht selten kommt es daher zu Systemwechseln der Anwendungssoftware und -hardware. Auch im Hinblick auf den Datenzugriff der Finanzverwaltung stellt dies erhöhte Anforderungen an Speicherlösungen und Systempflege bei Versionsänderungen, Updates oder Upgrades. 

Ausgemusterte Hard- und Software muss während der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten immer dann in uneingeschränkt nutzbarem Umfang weiter für den Datenzugriff vorgehalten werden (BMF, Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 6. 3. 2003, III.12.), wenn Altdaten nicht unverändert durch ein neues bzw. ein upgedatetes System im Sinne der GDPdU ausgewertet werden können (vgl. auch Schmitz, StBP 2002, 253). In einem solchen Fall ergibt sich die Notwendigkeit, die Funktionsbereitschaft des Altsystems während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu gewährleisten oder aber sicherzustellen, dass das Zugriffsrecht unverändert erhalten bleibt (Schaumburg, DStR 2002, 830). Eine Lösung dieses Problems böte die Anschaffung von Softwaresystemen, die eine rückwärts gerichtete Kompatibilität gewährleisten (Schmittmann, WPg 2001, 1055), d. h. einen umfassenden Zugriff auf alle, im ausgemusterten System gespeicherten Daten ermöglichen. Dies würde aber die Auswahlmöglichkeiten von Unternehmen in Bezug auf neue Software erheblich einschränken. 

In nicht seltenen Fällen sind Unternehmer bei der Auswahl von Software im Falle von Systemwechseln zudem teilweise fremdbestimmt und müssen mit ihrer IT-Strategie auf Veränderungen von Seiten der Softwarehersteller oder auf Bedürfnisse wirtschaftlicher Partner reagieren. So werden Systemwechsel in neue Softwareprodukte, die keine unveränderte Auswertbarkeit von Altdaten erlauben, teilweise nicht vermeidbar sein. Ausgemusterte Hard- und Software müsste dann während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in funktionsbereitem Zustand gehalten werden (Burchert, INF 2001, 266; Schmittmann, WPg 2001, 1056). Je nach Umfang der zu archivierenden Daten und der EDV-Struktur des Unternehmens kann dies mit sehr hohem Aufwand für zusätzlich benötigte Hard- und Software verbunden sein. So ist nicht auszuschließen, dass auch künftig noch Lizenz- und Wartungsgebühren für bereits ausgemusterte Software anfallen (Kaminski/Kerssenbrock/ Strunk, K & K 2002, 230). Diese Problematik verstärkt sich, je kleiner das betroffene Unternehmen ist (Kromer, DB 2001, 68); hier könnten die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten in Einzelfällen zu unzumutbaren und unverhältnismäßigen Belastungen führen. 

Auch hier kann ein vom Quellsystem unabhängiges Auswertungssystem Abhilfe schaffen. Bei einem Wechsel in ein neues Produktivsystem, das in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht die gleichen Auswertungen wie das bisherige System ermöglicht, könnte ein IDEA-basiertes Tool im Archivbereich gleichwertige Auswertungen garantieren, ohne das Altsystem während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in funktionsbereitem Zustand halten zu müssen.

Quelle: DStR 23/2003, S. 924 f.


 

Anzeige

Newsletter:

Name

E-Mail

-

Veranstalter

-

AvenDATA GmbH

eBilling Blog

-

Dienstleistungen/Software

-

 

Referenzberichte

 

 

Datenkonvertierung

 

 

E-Mail Archivierung

 

 

SAP DART Beratung

 

 

Verfahrensdoku.  

 

OEM-Versionen  

 

IDEA 2004  

 

Abschalten Altsystem  

 

GDPdU Beratung  

 

GDPdU Check  

 

GDPdU Workshop  

 

GDPdU Zertifizierung  

 

Software Zertifizierung  

 

IDEA Schnittstellentest  

 

IDEA Seminare  

-

Partner

-

 

AachenerDirektLeasing

 

 

ACP IT Solutions AG

 

 

ASCOTA-BÜRO-CENTER

 

 

CFT Consulting

 

 

Concentis GmbH

 
 

CTO Balzuweit KG

 

 

Datenschutz-Portal

 

 

Dr. Röver & Partner KG

 
 

Dokumenten-
management-Portal

 
 

EASY SOFTWARE AG

 
 

EDS Mid-market
Solutions

 
 

Elektronische-steuerprüfung

 
 

FibuNet GmbH

 
 

GDI - Software

 
 

geiger BDT

 
 

GISA GmbH

 
 

Glöckler & Lauer 

 
 

HandelsSoftwarePartner

 
 

H+S Systemhaus

 
 

Annual repots

Horn & Görwitz GmbH

 
 

IFRS-Portal

 
 

IIT GmbH

 
 

JOLO DATA

 
 

L+S Hannover

 
 

Part

 
 

Raber + Märcker GmbH

 
 

Rolf Falz

 
 

Röver Consulting GmbH

 
 

SAND Technology

 
 

Schleupen AG

 
 

solutions for partners

 
 

Subvenio

 
 

Tegos

 
 

Verfahrens-
dokumentation

 
 

WMD

 

ZWF GmbH

 

AvenDATA GmbH. Kaiserin-Augusta-Allee 14 . D-10553 Berlin . Deutschland
  Tel +49 30 700 157 500 . Fax +49 30 700 157 599  . E-mail: webmaster@gdpdu-portal.com