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Auswertbares Archiv – Steuerliche Datenkonserve mit Mindestauswertungen Teil 2

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 News Artikel Deutsches Steuerrecht - Praxisforum
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Aus Sicht der Praxis ist diese Klarstellung sehr begrüßenswert, doch ist für viele Steuerpflichtige damit noch nicht mit hinreichender normativer Sicherheit geklärt, mit welchem technischen und finanziellen Aufwand die geltenden Vorschriften erfüllt werden können. Sicher ist aber, dass von Unternehmerseite bereits im Vorfeld künftiger „digitaler Prüfungen“ Strategien festgelegt und technisch realisierbare Maßnahmen ergriffen werden müssen, die die maschinelle Auswertbarkeit von archivierten Datenbeständen ermöglichen. Die damit verbundenen erheblichen Kosten, etwa für die Anschaffung oder für die künftige Wartung auswertbarer Archivsysteme, sind bisher nur schwer quantifizierbar, die technische Realisierung ist währenddessen noch nicht durchgehend umgesetzt.  Dabei ließe sich die geforderte Auswertbarkeit für archivierte Daten nach Auffassung der Verfasser durch eine Anknüpfung an die Funktionalität bekannter Prüfsoftware vergleichsweise einfach erreichen. Dem liegt die Idee zu Grunde, auf vorhandene Archivsysteme, die über eingeschränkte systemeigene Auswertungen verfügen, ein Archiv-unabhängiges Auswertungssystem „aufzusetzen“. Damit könnte der Betriebsprüfer, unabhängig von der Zugriffsform, mit geeigneten Prüfungsschritten auf steuerlich relevante Datenbestände einschließlich dazugehöriger historischer Stammdaten zugreifen. 

Eine solche „steuerliche Datenkonserve“ müsste natürlich bestimmte Mindest-Auswertungsstandards erfüllen. Bei der Definition des Mindestumfangs an Auswertungsfunktionen findet sich ein neues Betätigungsfeld für die Softwarebranche, die ihren Kunden – auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten – geeignete Auswertungsmöglichkeiten an die Hand geben muss. 

Dabei könnten sich die Archivhersteller an der offiziellen Prüfsoftware der Steuerbehörden (IDEA) oder einer gleichgelagerten Lösung orientieren. Ein derartiges Archiv mit „IDEA-Funktionalität“ wäre eine vom Quellsystem unabhängige Lösung, die sowohl den steuerpflichtigen Unternehmen als auch der Finanzverwaltung entscheidende Vorteile brächte (ausführlich dazu: Groß, DStR 2002, 1124). 

Blickt man zurück auf die wegweisende Anpassung des Fragen- und Antwortenkatalogs, so scheint diese Lösung auch mit den Vorstellungen des BMF vereinbar. Der Anforderung, das Archivsystem mit Auswertungen zu versehen, die jenen im Produktivsystem in quantitativer und qualitativer Hinsicht gleichwertig sind, kann ein Archiv mit „IDEA-Funktionalität“ bei entsprechender Ausgestaltung durchaus gerecht werden. Dies gilt erst recht für EDV-Systeme mit ohnehin nur rudimentären Auswertungstools.

Quelle: DStR 23/2003, S. 923 f.


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