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Auswertbares Archiv zielführend

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 News Artikel Deutsches Steuerrecht - Praxisforum
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Seit 1. Januar 2002 darf die Finanzverwaltung im Rahmen eines Datenzugriffsrechtes direkt auf die EDV der Unternehmen zugreifen, diese zu Auswertungszwecken nutzen bzw. einen Datenträger mit steuerlich relevanten Daten zur weiteren Auswertung anfordern. Erhebliche Probleme in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bereitet den betroffenen Unternehmen dabei regelmäßig die Aufrechterhaltung der maschinellen Auswertbarkeit der steuerlich relevanten Datenbestände von bis zu zehn Jahren. Diese Aufbewahrungspflicht gilt unabhängig von etwaigen Systemwechseln im Hard- und Softwarebereich und verlangt eine anhaltende Auswertbarkeit mit den im Unternehmen vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten. Setzen die Unternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Archivlösung ein, so war bislang offen, welchen Anforderungen diese Archivlösung genügen muss, um die zusammen mit den Daten geforderten Auswertungsmöglichkeiten über den langen Aufbewahrungszeitraum zu gewährleisten. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat nun einen Beitrag der Autoren Groß, Matheis, Lindgens (Deutsches Steuerrecht 2003, S. 921ff.) als zielführend und substantiiert bezeichnet, welcher die konkreten Voraussetzungen an ein auswertbares Archivsystem im Detail beschreibt. Im vorgestellten Modell orientieren sich die Autoren bei den innerhalb der Archivlösung bereitgestellten Auswertungsmöglichkeiten an der offiziellen Prüfsoftware IDEA der Prüfungsdienste. Im Ergebnis erhalten die betroffenen Unternehmen mit der aufgezeigten GDPdU-konformen Lösung die Möglichkeit, ihre EDV im Vorfeld einer steuerlichen Außenprüfung an die geänderte Rechtslage anzupassen und zugleich unabhängig von Systemwechseln im Produktivbereich dem Betriebsprüfer konstante Auswertungsmöglichkeiten über die gesamte Aufbewahrungsfrist zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Peters, Schönberger & Partner GbR, München


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