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Allgemeines
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Grundlagen |
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Die Außenprüfung macht vor keiner Haustüre halt und jeder empfindet ein
gewisses Unbehagen, wenn der Außenprüfer „zweimal klingelt“. Die
Steuermehreinnahmen, die dem Fiskus durch die Prüfung von Betrieben und
Privatpersonen zusätzlich zukamen, betrugen im Jahr 1999 fast 27 Mrd.
DM. Trotz dieser enormen Summe besteht grundsätzlich kein Anlass zur
Sorge. Eine Außen- oder Betriebsprüfung ist zunächst lediglich eine
Kontrolle der für die Vergangenheit abgegebenen Steuererklärungen. Der
Zweck der steuerlichen Außenprüfung besteht in der umfassenden
Ermittlung und steuerrechtlichen Würdigung der richtigen
Besteuerungsgrundlagen der jeweils von einem Steuerpflichtigen zu
zahlenden Steuern. Dabei kann Prüfungsobjekt sowohl ein Betrieb als auch
eine Privatperson sein. Bei der Außenprüfung von Betrieben spricht man
von einer Betriebsprüfung.
Aufgrund weitreichender Rechte der Finanzbehörden hinsichtlich der
Einsicht in Unterlagen und der Erteilung von Auskünften erfordert eine
Außenprüfung vom Steuerpflichtigen eine sorgfältige Vorbereitung. Hierzu
sind schon im Vorfeld genaue Informationen über Inhalt, Umfang und
Folgen einer Außenprüfung erforderlich. Diese Aufklärung möchte der
folgende Beitrag leisten.
Quelle: Ernst & Young
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