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Die Außenprüfung macht vor keiner Haustüre halt und jeder empfindet ein gewisses Unbehagen, wenn der Außenprüfer „zweimal klingelt“. Die Steuermehreinnahmen, die dem Fiskus durch die Prüfung von Betrieben und Privatpersonen zusätzlich zukamen, betrugen im Jahr 1999 fast 27 Mrd. DM. Trotz dieser enormen Summe besteht grundsätzlich kein Anlass zur Sorge. Eine Außen- oder Betriebsprüfung ist zunächst lediglich eine Kontrolle der für die Vergangenheit abgegebenen Steuererklärungen. Der Zweck der steuerlichen Außenprüfung besteht in der umfassenden Ermittlung und steuerrechtlichen Würdigung der richtigen Besteuerungsgrundlagen der jeweils von einem Steuerpflichtigen zu zahlenden Steuern. Dabei kann Prüfungsobjekt sowohl ein Betrieb als auch eine Privatperson sein. Bei der Außenprüfung von Betrieben spricht man von einer Betriebsprüfung.

Aufgrund weitreichender Rechte der Finanzbehörden hinsichtlich der Einsicht in Unterlagen und der Erteilung von Auskünften erfordert eine Außenprüfung vom Steuerpflichtigen eine sorgfältige Vorbereitung. Hierzu sind schon im Vorfeld genaue Informationen über Inhalt, Umfang und Folgen einer Außenprüfung erforderlich. Diese Aufklärung möchte der folgende Beitrag leisten.

Quelle: Ernst & Young


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