Startseite Partner Jobs/Karriere Suche Impressum Kontakt Diskussionsforum

-

-

GDPdU Allgemein

-

 

Diskussionsforum

 

 

GDPdU Erläuterung

 

 

GoBS Erläuterung

 

Fragebögen

 

Verfahrensdoku.

 

 

Lösungen

 

 

Betriebsprüfung

 

 

E-Mail

 

 

Auswertbares Archiv

 
 

Abschaltung Altsysteme

 
 

Problemfelder

 
 

Literatur  
 

Aus der Praxis

 
 

Aus dem Finanzamt

 
 

Recht

 
 

Checklisten

 
 

Aktuelle Vorträge

 

Aktuelle Schulungen

-

GDPdU Software

-

 

IDEA 2004

 

  IDEA-Ecke  

 

TransDATA 2.1

 

 

DocuSYSTEMS

 

 

Digitale Signatur

 

 

AIS TaxAUDIT 2004  

 

DataImport

-

Sonstiges

-

 

Über uns

 

 

Presse

 

 

Newsletter

 

 

Download

 

Links


-

Gegenstand der Außenprüfung Teil 2

>> Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 News Privatpersonen
-

Lohnsteueraußenprüfung

Sofern nicht bereits eine Betriebsprüfung wegen einer gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit angeordnet werden kann, ist eine Außenprüfung bei Privatpersonen denkbar, wenn ein Steuerpflichtiger die Verpflichtung hat, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger eine dritte Person entgeltlich beschäftigt und für diese Lohnsteuer abführt.

Hierbei ist zu beachten, dass die Prüfung auch die lohnsteuerlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers umfassen kann. Es wird damit eine dritte Person geprüft, gegen die keine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde. Diese Überprüfung eines Dritten ist allerdings nur bezüglich seiner lohnsteuerlichen Verhältnisse zulässig. Die Anordnung einer solchen Außenprüfung ist auch dann zulässig, wenn lediglich Anhaltspunkte vorliegen, die eine Lohnzahlung vermuten lassen.

Aufklärungsbedürfnis der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse

Die Außenprüfung kann ferner gegen jedermann angeordnet werden, sofern ein steuerliches Aufklärungsbedürfnis besteht und eine Prüfung im Amt unzweckmäßig wäre. Eine Anordnung einer Außenprüfung wird in der Regel in den Fällen erfolgen, in denen Anhaltspunkte bestehen, dass der Steuerpflichtige seine Steuererklärung nicht, nur unvollständig oder unrichtig abgegeben hat. Insbesondere Steuerpflichtige mit umfangreichen und vielgestaltigen Einkünften aus sogenannten Überschusseinkünften wie z. B. Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können dann Gegenstand dieser Art der Außenprüfung werden.

Die Unzweckmäßigkeit einer Prüfung im Amt ist dann gegeben, wenn die Untersuchung von Einzelsachverhalten keine ausreichende Aufklärung ermöglicht oder es notwendig ist, dass die Verhältnisse des Steuerpflichtigen in Augenschein genommen werden. Die Anordnung einer Außenprüfung steht in diesem Fall im Ermessen der Finanzbehörde.

Quelle: Ernst & Young


>> Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

 

 

 

 

Anzeige

Newsletter:

Name

E-Mail

-

Veranstalter

-

AvenDATA GmbH

eBilling Blog

-

Dienstleistungen/Software

-

 

Referenzberichte

 

 

Datenkonvertierung

 

 

E-Mail Archivierung

 

 

SAP DART Beratung

 

 

Verfahrensdoku.  

 

OEM-Versionen  

 

IDEA 2004  

 

Abschalten Altsystem  

 

GDPdU Beratung  

 

GDPdU Check  

 

GDPdU Workshop  

 

GDPdU Zertifizierung  

 

Software Zertifizierung  

 

IDEA Schnittstellentest  

 

IDEA Seminare  

-

Partner

-

 

AachenerDirektLeasing

 

 

ACP IT Solutions AG

 

 

ASCOTA-BÜRO-CENTER

 

 

CFT Consulting

 

 

Concentis GmbH

 
 

CTO Balzuweit KG

 

 

Datenschutz-Portal

 

 

Dr. Röver & Partner KG

 
 

Dokumenten-
management-Portal

 
 

EASY SOFTWARE AG

 
 

EDS Mid-market
Solutions

 
 

Elektronische-steuerprüfung

 
 

FibuNet GmbH

 
 

GDI - Software

 
 

geiger BDT

 
 

GISA GmbH

 
 

Glöckler & Lauer 

 
 

HandelsSoftwarePartner

 
 

H+S Systemhaus

 
 

Annual repots

Horn & Görwitz GmbH

 
 

IFRS-Portal

 
 

IIT GmbH

 
 

JOLO DATA

 
 

L+S Hannover

 
 

Part

 
 

Raber + Märcker GmbH

 
 

Rolf Falz

 
 

Röver Consulting GmbH

 
 

SAND Technology

 
 

Schleupen AG

 
 

solutions for partners

 
 

Subvenio

 
 

Tegos

 
 

Verfahrens-
dokumentation

 
 

WMD

 

ZWF GmbH

 

AvenDATA GmbH. Kaiserin-Augusta-Allee 14 . D-10553 Berlin . Deutschland
  Tel +49 30 700 157 500 . Fax +49 30 700 157 599  . E-mail: webmaster@gdpdu-portal.com