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 News Digitale Betriebsprüfung: Die Zeit drängt (IHK München)

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In 2005 werden die Finanzverwaltungen in Bayern dazu übergehen, die eigentlich schon seit Anfang 2002 gültigen Vorschriften zur elektronischen Betriebsprüfung in der Praxis anzuwenden. Die Unternehmen müssen dann steuerlich relevante digitale
Daten elektronisch archiviert haben und den Prüfern einen dem Gesetz entsprechenden Zugriff auf diese Daten ermöglichen.

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 News Der Datenzugriff der Finanzverwaltung (IHK mittlerer Niederrhein)

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Seit dem 01.01.2002 darf die Finanzverwaltung im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung Einsicht in die EDV der Steuerpflichtigen nehmen. Nach §§ 146, 147 Abgabenordnung sind alle Steuerpflichtigen, die ihre Buchhaltung mit EDV Unterstützung erstellen, verpflichtet, dem Betriebsprüfer alle steuerlich relevanten Daten unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung, die von der Finanzverwaltung in einem Erlass über die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
(www.bundesfinanzministerium.de) konkretisiert wurde, hat für die EDV Systeme
weitreichende Folgen.

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 News Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach handelssteuerrechtlichen Vorschriften

(IHK Stuttgart)

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Die Vorschriften über die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Im Einzelnen zu nennen sind hier die Abgabenordnung (AO), die im Bereich des Steuerrechts die Aufbewahrungspflichten regelt, und das Handelsgesetzbuch (HGB), das die entsprechenden Regelungen für Kaufleute enthält. Die handels- und
steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und zur Aufbewahrung von Schriftgut stimmen größten Teils überein, für die betriebliche Praxis sind jedoch überwiegend die steuerrechtlichen Vorschriften relevant.

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 News Die "digitale Steuerprüfung" - wie kann man sich vorbereiten? (IHK Nord Westfalen)

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Schon seit dem Jahr 2002 hat das Finanzamt die Möglichkeit, eine "digitale Steuerprüfung" durchzuführen. Doch bislang waren selbst die Betriebsprüfer nur unzureichend auf die neuen Regeln, die so genannten "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU), vorbereitet. Diese Schonfrist ist nun vorbei. Ab Anfang 2005 wird die digitale Betriebsprüfung für alle Unternehmen zunehmend Realität.

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 News Die "digitale Steuerprüfung" - wie kann man sich vorbereiten? (IHK Köln)

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Schon seit dem Jahr 2002 hat das Finanzamt die Möglichkeit, eine "digitale Steuerprüfung" durchzuführen. Doch bislang waren selbst die Betriebsprüfer nur unzureichend auf die neuen Regeln, die so genannten "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU), vorbereitet. Diese Schonfrist ist nun vorbei. Ab Anfang 2005 wird die digitale Betriebsprüfung für alle Unternehmen zunehmend Realität.

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 News Fiskus schafft sich den gläsernen Betrieb (IHK Trier)

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Steuerliche Betriebsprüfung

Das Steuersenkungsgesetz räumt der steuerlichen Betriebsprüfung weit reichende Zugriffsrechte auf elektronisch gespeicherte Daten sowie auf die EDV-gestützten Buchführungssysteme der Unternehmen ein. Doch leider schoss der Gesetzgeber bei der „Herstellung der Waffengleichheit“ über das Ziel hinaus: Anstatt dem Betriebsprüfer den legitimen Blick in steuerlich relevante Aufzeichnungen der DV zu ermöglichen, vollzog er den Schritt zum „gläsernen Betrieb“ und legte den Unternehmen in der Praxis kaum erfüllbare Anforderungen auf. Worauf müssen sich Unternehmen einstellen? Wie können sie sich schützen?

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 News Die "digitale Steuerprüfung" - wie kann man sich vorbereiten? (IHK Berlin)

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Schon seit dem Jahr 2002 hat das Finanzamt die Möglichkeit, eine "digitale Steuerprüfung" durchzuführen. Doch bislang waren selbst die Betriebsprüfer nur unzureichend auf die neuen Regeln, die so genannten "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU), vorbereitet. Diese Schonfrist ist nun vorbei. Ab Anfang 2005 wird die digitale Betriebsprüfung für alle Unternehmen zunehmend Realität.

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