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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) |
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Im BMF- Schreiben vom 16.07.01 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 (Download)
werden die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPDU, § 146
Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG)
geregelt.
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Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung vom 6.
März 2002 |
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BMF Referat IV D 2 Stand: 6. März 2003 Fragen und Antworten zum
Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung Die folgende Übersicht
enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung ...
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Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung vom 22.
August
2002 |
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BMF Referat IV D 2 Stand: 22. August 2002 Fragen und Antworten zum
Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung Die folgende Übersicht enthält
Fragen, zu denen die Finanzverwaltung ...
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Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung vom 01.
Juli 2002 |
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BMF Referat IV D 2 Stand: 1. Juli 2002 Fragen und Antworten zum
Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung Die folgende Übersicht enthält
Fragen, zu denen die Finanzverwaltung ...
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Grundsätze ordnungsmäßiger DV-geschützter Buchführungssysteme (GoBS) |
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Die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS)
sind von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.
(AWV), Eschborn, ausgearbeitet worden.
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Stellungnahme Oberfinanzdirektion Düsseldorf |
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Durch Änderung der Vorschriften in §§ 146, 147 und 200 AO haben die
Finanzbehörden im Rahmen von Außenprüfungen bei DV-gestützten
Buchführungssystemen ab 01.01.2002 das Recht, Einsicht in die
gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem der
Unternehmen zur Prüfung zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund wird zunehmend an mich die Frage herangetragen,
ob die Einführung eines Buchführungs- oder Archivierungssystems durch
die Finanzverwaltung zu genehmigen oder vorab anzuerkennen ist.
Nachfolgend übersende ich Ihnen zu Ihrer Unterrichtung ein
Musterschreiben, mit dem die OFD Düsseldorf diese Anfragen beantwortet.
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Schreiben des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom 16.07.2001 |
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5,
§147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) Folgendes:
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Die digitale Betriebsprüfung aus der Sicht der Steuerverwaltung |
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Finanzamt für Großbetriebsprüfung Braunschweig - Guido Zöllner,
Sachgebietsleiter Betriebsprüfung.
Ziele, Vorteile
" rationellere Prüfungsabwicklung:
" zeitlich kürzere Belastung für das Unternehmen
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Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff |
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Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung ab
01.01.2002
Gesetzesänderung war erforderlich, da
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fortschreitende Entwicklung in der DV
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moderne Buchführungstechniken und Buchführungssysteme
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Überprüfung papierloser Buchführungswerke gesetzlich sichergestellt
werden musste
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Deutschlands Verwaltungsvollzug erheblich hinter der Entwicklung in
anderen Staaten zurückgeblieben ist
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