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Was bedeutet GDPdU - Wofür steht GDPdU?
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Grundlagen der GDPdU - Digitalen Betriebsprüfung |
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GDPdU
Grundsätze zum Datenzugriff
und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000
festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung
ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende
Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen.
Ein Betriebsprüfer bekommt den Auftrag, einen Betrieb oder ein
Unternehmen zu prüfen. Für bestimmte Prüfungsfelder und
Prüfungszeiträume beschließt der Betriebsprüfer, die Daten unter
Zuhilfenahme von Prüfungssoftware zu analysieren. Entsprechend gibt der
Betriebsprüfer dem Unternehmen die Prüfung an sich und die
Prüfungsschwerpunkte bekannt.
Bei der Prüfung erhält der Betriebsprüfer vom Unternehmen oder dessen
Steuerberater Datenträger (i.d.R. eine oder mehrere CD-ROMs). Auf den
CD-ROMs sind steuerrelevante Daten und beschreibende Daten enthalten, um
die Daten ohne weitere Erklärungen einzulesen. Gemäß den
Prüfungsschwerpunkten sucht der Prüfer die ihn interessierenden Tabellen
heraus und liest die entsprechenden Daten-CD-ROMs ein. Sobald die Daten
in die Analysesoftware importiert sind, führt der Betriebsprüfer eine
oder mehrere Analysen - teilweise durch Makros automatisiert - aus. Um
die Sicherheit der Computer der Prüfer zu gewährleisten, sind diese mit
Zugriffsschutz-Software und ggf. Anti-Viren-Software ausgestattet.
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