|
Was bedeutet die GoBS - Wofür steht GoBS?
>> Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Grundlagen der GoBS |
|
- |
GoBS
Grundsätze ordnungsmäßiger
DV-gestützter Buchführungssysteme
DV-gestützte Buchführungssysteme -oder auch kurz DV-Buchführung genannt
- führen in bezug auf die Erfüllung der GoB zu Fragen, auf die die GoBS
eine Antwort geben.
Seit erstmaliger Veröffentlichung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Speicher-buchführung (GoS) im Jahre -1978 hat sich die Technik und
Anwendung der DV weiterentwickelt und zu Veränderungen im Bereich des
kaufmännischen Rechnungswesens und seinen Arbeitsabläufen geführt. Die
seinerzeit verfassten GoS beruhen auf der Basis einer reinen
Speicherbuchführung, bei der die Buchungen auf maschinell lesbaren
Datenträgern gespeichert und nur für bestimmte Zwecke lesbar gemacht
werden sollten. Es setzte sich allerdings rasch die heute herrschende
Auffassung durch, daß die GoS als Auslegung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für alle DV-gestützten
rechnungslegungsrelevanten Verfahren generell gelten müssen. Zur
Anpassung an die heute eingerichteten und zukünftigen
Informationssysteme in den Unternehmen werden daher die bisherigen
"Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung" als "Grundsätze
ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) neu gefaßt.
Die Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der DV haben weiterhin zu
einer veränderten Betrachtungsweise der DV-gestützten Buchführung
geführt. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, daß die
Unternehmensfunktion "Buchhaltung" nicht mehr ohne weiteres - wie früher
eindeutig abgrenzbar ist. Durch den Einsatz integrierter DV-Systeme
können „Buchhaltungsdaten", die bereits in außerhalb
der Abteilung "Buchhaltung" vorgesehenen Arbeitsabläufen entstehen,
unmittelbar in das Buchführungssystem einfließen, z. B. bei
Betriebsdatenerfassung (BDE) und Datenübermittlung (z.B. Electronic Data
Interchange - EDI). Derartige Verfahren im weiteren Sinne können somit
Belegfunktion erlangen, wodurch sie dann ebenfalls den GoB und damit den
Regeln der GoBS unterliegen.
Der Begriff der Belegfunktion verdeutlicht, daß die Buchführung mehr als
bislang in den Bereich der DV-gestützten Verfahren, die nicht immer auf
den ersten Blick dem DV-gestützten Buchführungssystem zugeordnet werden,
integriert sein kann. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Begriff
EDV-Buchführung durch den Begriff DV-gestütztes Buchführungssystem zu
ersetzen. Da die GoBS die Anforderungen an die Kontrollen, Regelungen
und Maßnahmen beinhalten, die der Buchführungspflichtige vorsehen und
umsetzen muß, um den GoB bei Einsatz der DV zu genügen, ist es
erforderlich, den Begriff des Internen Kontrollsystems (IKS) in die GoBS
einzuführen.
Das IKS stellt unter anderem darauf ab, daß die Ausgestaltung
organisatorischer Kontrollmechanismen, wie z. B. Funktionstrennungen und
Abstimmkontrollen, die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung bestimmt.
Moderne Verfahren und Hilfsmittel der Programmerstellung und der
Programmpflege und der daraus gewonnenen Dokumentation eines Programms
führen unter Umständen zu weiteren bisher
nicht bekannten Dokumentationsformen. Dieser Entwicklung wird in den
GoBS ebenso Rechnung getragen wie beispielsweise auch den Fragen der
Herstellung der Programmidentität und des Zugriffsschutzes.
Download:
Grundsätze
ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
>> Zurück zum Inhaltsverzeichnis
|