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Willkommen im GDPdU Portal

Alles rund um die digitale Betriebsprüfung

Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen.

 

Diese Website enthält Informationen und Dienstleitungen, die rund um das Thema digitale Betriebsprüfung (GDPdU) anfallen. Folgende Schwerpunkte finden Sie an dieser Stelle. Digitale Betriebsprüfung, GDPdU, IDEA, TaxAudit, Download, Presseartikel, Dienstleistungen, Links, Termine, Literatur, Praxis, Verfahrensdokumentation.

 News Anzeige
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 News GDPdU-Praxis: Quix GmbH & Co. KG nutzt TransDATA Professional
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Berlin, 03. April 2007

Für eine eventuelle digitale Betriebsprüfung sollten die steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens im Beschreibungsstandard der Finanzbehörden vorliegen. Der empfohlene Beschreibungsstandard umfasst XML- und CSV-Dateien. Es gilt also die entsprechenden Daten des Systems eines Unternehmens entsprechend in XML- und CSV-Dateien zu konvertieren.

Weitere Informationen...

 News Neuer Fragen- und Antwortkatalog der Finanzverwaltung von Januar 2007
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Berlin, 28. März 2007

Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.

Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert. Seine jeweils aktualisierte Fassung wird im Internet bekannt gegeben. Der Katalog in seiner jetzigen Form präzisiert einige Antworten der zweiten Version vom Februar 2005. Die inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen wurden im Text gekennzeichnet.

Weitere Informationen...

 News Aktualisierter BITKOM-Leitfaden
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Berlin, 28. März 2007

Nach wie vor sind viele Fragen im Bereich der GDPdU noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere die Pflichten zur Identifizierung der bereit zu haltenden Daten und ihre rechtskonforme Archivierung über einen langen Zeitraum hinweg verursachen in der Unternehmenspaxis große Schwierigkeiten. Darüber hinaus ist das Problembewußtsein in den Unternehmen und bei den Steuerberatern immer noch nicht überall ausreichend ausgeprägt. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte beginnt erst mit der Aufarbeitung der Rechtsfragen, die mit dem elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung einhergehen.

BITKOM hat deshalb seinen Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung aktualisiert. Der BITKOM-Leitfaden erläutert die Rechtslage, bereitet die geltenden Grundsätze des elektronischen Datenzugriffs praxisorientiert auf und stellt einige Speichertechnologien vor, mit denen die Unternehmen den technischen Anforderungen des elektronischen Datenzugriffs nachkommen können.

Weitere Informationen...

 News AvenDATA Gruppe auf der CeBIT 2007 in Hannover
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Berlin, 13. Februar 2007

Halle 1, Stand D51

Wie bereits in den Jahren zuvor, ist die AvenDATA GmbH auch dieses Jahr wieder auf der weltgrößten Computermesse CeBIT in Hannover, um Ihre Lösungen zu präsentieren und mit den Kunden in Kontakt zu treten. Immer am Puls der Zeit präsentieren wir dort innovative Lösungen und bieten Hilfestellung in aktuellen Problemfeldern.

Weitere Informationen...

 News Altsysteme aufbereiten: Delta Lloyd vertraut auf die Erfahrungen der AvenDATA GmbH
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Berlin, 08. Februar 2007

Der technische Fortschritt schreitet heutzutage rasant voran. Konsequenz dessen ist es, dass auch die Nutzungsdauer von elektronischen Datenverarbeitungssystemen abnimmt. Häufig erfolgen daher Systemwechsel der Anwendungssoftware und -hardware. Zu beachten hierbei ist, dass auch im Hinblick auf den Datenzugriff der Finanzverwaltung dies erhöhte Anforderungen an Speicherlösungen und Systempflege bei Versionsänderungen, Updates oder Upgrades stellt.

Weitere Informationen...

 News Risikomanagement in der Finanzverwaltung
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Berlin, 30. Januar 2007

Auch die Finanzverwaltung muss ihre Personalkosten senken. Damit die dringend benötigten Steuereinnahmen nicht den geplanten Sparmaßnahmen zum Opfer fallen, setzen Bund und Länder bei der Betriebsprüfung auf eine risikoorientierte Fallauswahl. Als flankierende Maßnahme sollen Außenprüfungen künftig zeitnäher erfolgen.

Weitere Informationen...

 News Digitale Betriebsprüfung: Grenzen der elektronischen Auswertung durch das Finanzamt
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Berlin, 29. Januar 2007

Das Finanzamt kann vom Steuerpflichtigen einen Datenträger mit auswertbaren Daten nur insoweit verlangen, wie dessen Aufzeichnungspflicht reicht. So entschied das Finanz-gericht Hamburg (Urteil vom 13.11.2006, 2 K 198/05) im Falle einer Steuerberater-Sozietät, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte und seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuerte. Die Sozietät hatte ihre Ein- und Ausgangsrechnungen zeitlich sortiert, mit den zugehörigen Bankbelegen gesammelt und mit einem Buchhaltungsprogramm erfasst und gespeichert. Für Zwecke der Auswertung wurden die Daten in eine Tabellenkalkulationsdatei exportiert. Sämtliche Daten wurden später als Textdatei archiviert.

Weitere Informationen...

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