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Willkommen
im GDPdU Portal
Alles rund um die digitale
Betriebsprüfung
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Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000
festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die
Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen
weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von
Unternehmen.
Diese Website enthält Informationen und Dienstleitungen, die rund um
das Thema digitale Betriebsprüfung (GDPdU) anfallen. Folgende
Schwerpunkte finden Sie an dieser Stelle. Digitale Betriebsprüfung,
GDPdU, IDEA, TaxAudit, Download, Presseartikel, Dienstleistungen,
Links, Termine, Literatur, Praxis, Verfahrensdokumentation. |
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GDPdU-Praxis: Quix GmbH & Co. KG nutzt TransDATA Professional |
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Berlin, 03. April 2007
Für eine eventuelle digitale
Betriebsprüfung sollten die steuerlich relevanten Daten eines
Unternehmens im Beschreibungsstandard der Finanzbehörden vorliegen. Der
empfohlene Beschreibungsstandard umfasst XML- und CSV-Dateien. Es gilt
also die entsprechenden Daten des Systems eines Unternehmens
entsprechend in XML- und CSV-Dateien zu konvertieren.
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Neuer Fragen- und Antwortkatalog der Finanzverwaltung von Januar 2007 |
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Berlin, 28. März 2007
Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu
denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.
Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog
handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des
Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die
Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert. Seine
jeweils aktualisierte Fassung wird im Internet bekannt gegeben. Der
Katalog in seiner jetzigen Form präzisiert einige Antworten der zweiten
Version vom Februar 2005. Die inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen
wurden im Text gekennzeichnet.
Weitere Informationen...
Aktualisierter BITKOM-Leitfaden |
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Berlin, 28. März 2007
Nach wie vor sind viele Fragen im Bereich
der GDPdU noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere die Pflichten
zur Identifizierung der bereit zu haltenden Daten und ihre
rechtskonforme Archivierung über einen langen Zeitraum hinweg
verursachen in der Unternehmenspaxis große Schwierigkeiten. Darüber
hinaus ist das Problembewußtsein in den Unternehmen und bei den
Steuerberatern immer noch nicht überall ausreichend ausgeprägt. Die
Rechtsprechung der Finanzgerichte beginnt erst mit der Aufarbeitung der
Rechtsfragen, die mit dem elektronischen Datenzugriff der
Finanzverwaltung einhergehen.
BITKOM hat deshalb seinen Leitfaden zum
elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung aktualisiert. Der
BITKOM-Leitfaden erläutert die Rechtslage, bereitet die geltenden
Grundsätze des elektronischen Datenzugriffs praxisorientiert auf und
stellt einige Speichertechnologien vor, mit denen die Unternehmen den
technischen Anforderungen des elektronischen Datenzugriffs nachkommen
können.
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AvenDATA Gruppe auf der CeBIT 2007 in Hannover |
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Berlin, 13. Februar 2007
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Halle 1, Stand D51
Wie bereits in den Jahren zuvor, ist die
AvenDATA GmbH auch dieses Jahr wieder auf der weltgrößten Computermesse
CeBIT in Hannover, um Ihre Lösungen zu präsentieren und mit den Kunden
in Kontakt zu treten. Immer am Puls der Zeit präsentieren wir dort
innovative Lösungen und bieten Hilfestellung in aktuellen
Problemfeldern.
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Altsysteme aufbereiten: Delta Lloyd vertraut auf die Erfahrungen der
AvenDATA GmbH |
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Berlin, 08. Februar 2007
Der technische Fortschritt schreitet
heutzutage rasant voran. Konsequenz dessen ist es, dass auch die
Nutzungsdauer von elektronischen Datenverarbeitungssystemen abnimmt.
Häufig erfolgen daher Systemwechsel der Anwendungssoftware und
-hardware. Zu beachten hierbei ist, dass auch im Hinblick auf den
Datenzugriff der Finanzverwaltung dies erhöhte Anforderungen an
Speicherlösungen und Systempflege bei Versionsänderungen, Updates oder
Upgrades stellt.
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Risikomanagement in der Finanzverwaltung |
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Berlin, 30. Januar 2007
Auch die Finanzverwaltung muss ihre
Personalkosten senken. Damit die dringend benötigten Steuereinnahmen
nicht den geplanten Sparmaßnahmen zum Opfer fallen, setzen Bund und
Länder bei der Betriebsprüfung auf eine risikoorientierte Fallauswahl.
Als flankierende Maßnahme sollen Außenprüfungen künftig zeitnäher
erfolgen.
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Digitale Betriebsprüfung: Grenzen der elektronischen Auswertung durch
das Finanzamt |
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Berlin, 29. Januar 2007
Das Finanzamt kann vom Steuerpflichtigen
einen Datenträger mit auswertbaren Daten nur insoweit verlangen, wie
dessen Aufzeichnungspflicht reicht. So entschied das Finanz-gericht
Hamburg (Urteil vom 13.11.2006, 2 K 198/05) im Falle einer
Steuerberater-Sozietät, die ihren Gewinn durch
Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte und seine Umsätze nach
vereinnahmten Entgelten versteuerte. Die Sozietät hatte ihre Ein- und
Ausgangsrechnungen zeitlich sortiert, mit den zugehörigen Bankbelegen
gesammelt und mit einem Buchhaltungsprogramm erfasst und gespeichert.
Für Zwecke der Auswertung wurden die Daten in eine
Tabellenkalkulationsdatei exportiert. Sämtliche Daten wurden später als
Textdatei archiviert.
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