|
DATEV Teil 2
>> Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Erläuterung |
|
- |
Steuerlich relevante Daten in den Programmen der
Eigenorganisation
In den Programmen der Eigenorganisation compact/classic/comfort
und DATEV-DMS sind steuerlich relevante Daten enthalten. Diese
finden sich in den Rechnungsgrunddaten, Gebührenpositionen und
Rechnungsformularen. Derzeit können Anwender die relevanten
Daten dem Betriebsprüfer über entsprechende Auswertungen zur
Verfügung stellen. Zukünftig wird es einen GDPdU-Export geben,
der es dem Berufsangehörigen oder dem Betriebsprüfer
ermöglicht, sich die benötigten Daten zusammen zu stellen.
Consulting- bzw. Beratungsdienstleistungen
Das Recht auf Datenzugriff beschränkt sich ausschließlich auf
Daten, die für die Besteuerung relevant sind: Diese fallen
überwiegend in den Bereichen Finanzbuchhaltung,
Anlagenbuchhaltung und Lohnbuchhaltung an. Soweit sich auch in
anderen Bereichen des Datenverarbeitungssystems steuerlich
relevante Daten befinden, müssen sie vom Steuerpflichtigen
nach Maßgabe seiner steuerlichen Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten ebenfalls qualifiziert und für den
Datenzugriff in geeigneter Weise vorgehalten werden. Dies
können Daten in Waren- und Materialwirtschaftssystemen,
Dokumenten-Managementsystemen oder anderen
Archivierungssystemen sein.
Bei diesen vor- bzw. nachgelagerten Systemen handelt es sich
möglicherweise nicht ausschließlich um DATEV-Software. Deshalb
bietet DATEV-Consulting zusammen mit dem Steuerberater -
unabhängig vom jeweiligen Softwareeinsatz im
Mandantenunternehmen - weiterführende Dienstleistungen zur
Vorbereitung und Umsetzung der Anforderungen der GDPdU an:
-
Seminarangebot Digitale
Betriebsprüfung
Das Seminar vermittelt einen
grundlegenden Einblick in die GDPdU in Kanzleien und bei
Mandanten und gibt einen Überblick über die Anforderungen
und Aufgaben bei einer digitalen Betriebsprüfung.
Vertreter der Finanzverwaltung stellen die
Prüfungssoftware IDEA und DATEV-Mitarbeiter das
Datenanalyse-Tool ACL vor. Ein erfahrenes Referententeam
beantwortet Fragen aus der Praxis (z. B.: Wann darf der
digitale Datenzugriff eingesetzt werden? Wie lassen sich
Daten, auf die der Prüfer digital zugreifen darf, von
anderen trennen?) und gibt praktische Hilfestellungen.
-
GDPdU-Check
Im Rahmen
dieses Checks wird geprüft, ob das Unternehmen die
Anforderungen an die Datenhaltung und -archivierung
erfüllt bzw. in welchen Bereichen hierfür Veränderungen
der Organisation vorgenommen werden müssen. Das Ergebnis
der Prüfung wird in einem Kurzbericht bzw. Maßnahmenplan
zusammengefasst. Der GDPdU-Check gliedert sich in drei
Schritte: Im ersten Schritt
(Ist-Aufnahme) erfolgt gemeinsam mit dem Steuerberater
eine Identifikation der steuerlich relevanten Daten und
Prozesse, eine Identifikation der relevanten
Anwendungssysteme sowie eine Überprüfung der vorhandenen
Verfahrensdokumentation.
Im zweiten Schritt (Bewertung)
nimmt DATEV gemeinsam mit dem Steuerberater einen Abgleich
der rechtlichen Anforderungen mit den relevanten Daten und
Prozessen im Unternehmen vor.
Im dritten Schritt
(Ergebnis) stellt DATEV die Ergebnisse dar und empfiehlt
gegebenenfalls weiterführende Maßnahmen zur Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen.
-
GDPdU-Projekt
In diesem Projekt wird das
Unternehmen auf die in den GDPdU definierten Anforderungen
vorbereitet. Dabei begleitet DATEV-Consulting die
Projektteilnehmer bei der Umsetzung der erforderlichen
organisatorischen und technischen Veränderungen und
überwacht die Umsetzung der z. B. im Rahmen des
GDPdU-Checks definierten Maßnahmen.
Informieren Sie
sich weiter über die vorgestellten DATEV-Angebote:
Eigenorganisation und DATEV-DMS
Digitale
Datenanalyse mit ACL
Demo-CD
Digitale Datenanalyse mit ACL
Rechnungswesen-Archiv-CD
DATEV-Consulting
Weitere
Informationen und Angebote finden Sie unter
www.datev.de
ACL und das
ACL-Logo sind angemeldete Marken der ACL Services Ltd.
>>
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
|