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DATEV Teil 2

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Steuerlich relevante Daten in den Programmen der Eigenorganisation

In den Programmen der Eigenorganisation compact/classic/comfort und DATEV-DMS sind steuerlich relevante Daten enthalten. Diese finden sich in den Rechnungsgrunddaten, Gebührenpositionen und Rechnungsformularen. Derzeit können Anwender die relevanten Daten dem Betriebsprüfer über entsprechende Auswertungen zur Verfügung stellen. Zukünftig wird es einen GDPdU-Export geben, der es dem Berufsangehörigen oder dem Betriebsprüfer ermöglicht, sich die benötigten Daten zusammen zu stellen.

Consulting- bzw. Beratungsdienstleistungen

Das Recht auf Datenzugriff beschränkt sich ausschließlich auf Daten, die für die Besteuerung relevant sind: Diese fallen überwiegend in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und Lohnbuchhaltung an. Soweit sich auch in anderen Bereichen des Datenverarbeitungssystems steuerlich relevante Daten befinden, müssen sie vom Steuerpflichtigen nach Maßgabe seiner steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ebenfalls qualifiziert und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorgehalten werden. Dies können Daten in Waren- und Materialwirtschaftssystemen, Dokumenten-Managementsystemen oder anderen Archivierungssystemen sein.

Bei diesen vor- bzw. nachgelagerten Systemen handelt es sich möglicherweise nicht ausschließlich um DATEV-Software. Deshalb bietet DATEV-Consulting zusammen mit dem Steuerberater - unabhängig vom jeweiligen Softwareeinsatz im Mandantenunternehmen - weiterführende Dienstleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung der Anforderungen der GDPdU an:

  • Seminarangebot Digitale Betriebsprüfung
    Das Seminar vermittelt einen grundlegenden Einblick in die GDPdU in Kanzleien und bei Mandanten und gibt einen Überblick über die Anforderungen und Aufgaben bei einer digitalen Betriebsprüfung. Vertreter der Finanzverwaltung stellen die Prüfungssoftware IDEA und DATEV-Mitarbeiter das Datenanalyse-Tool ACL vor. Ein erfahrenes Referententeam beantwortet Fragen aus der Praxis (z. B.: Wann darf der digitale Datenzugriff eingesetzt werden? Wie lassen sich Daten, auf die der Prüfer digital zugreifen darf, von anderen trennen?) und gibt praktische Hilfestellungen.

  • GDPdU-Check
    Im Rahmen dieses Checks wird geprüft, ob das Unternehmen die Anforderungen an die Datenhaltung und -archivierung erfüllt bzw. in welchen Bereichen hierfür Veränderungen der Organisation vorgenommen werden müssen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Kurzbericht bzw. Maßnahmenplan zusammengefasst. Der GDPdU-Check gliedert sich in drei Schritte:
    Im ersten Schritt (Ist-Aufnahme) erfolgt gemeinsam mit dem Steuerberater eine Identifikation der steuerlich relevanten Daten und Prozesse, eine Identifikation der relevanten Anwendungssysteme sowie eine Überprüfung der vorhandenen Verfahrensdokumentation.
    Im zweiten Schritt (Bewertung) nimmt DATEV gemeinsam mit dem Steuerberater einen Abgleich der rechtlichen Anforderungen mit den relevanten Daten und Prozessen im Unternehmen vor.
    Im dritten Schritt (Ergebnis) stellt DATEV die Ergebnisse dar und empfiehlt gegebenenfalls weiterführende Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

  • GDPdU-Projekt
    In diesem Projekt wird das Unternehmen auf die in den GDPdU definierten Anforderungen vorbereitet. Dabei begleitet DATEV-Consulting die Projektteilnehmer bei der Umsetzung der erforderlichen organisatorischen und technischen Veränderungen und überwacht die Umsetzung der z. B. im Rahmen des GDPdU-Checks definierten Maßnahmen.

 

Informieren Sie sich weiter über die vorgestellten DATEV-Angebote:

Eigenorganisation und DATEV-DMS

Digitale Datenanalyse mit ACL

Demo-CD Digitale Datenanalyse mit ACL

Rechnungswesen-Archiv-CD

DATEV-Consulting

Weitere Informationen und Angebote finden Sie unter www.datev.de

ACL und das ACL-Logo sind angemeldete Marken der ACL Services Ltd.


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