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EASY-Archivierung

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Vorwort

Die Steuergesetze und die GDPdU schreiben in den meisten Fällen die Aufbewahrung der steuerrelevanten Daten für mindestens 10 Jahre vor. Dabei sind die Vorschriften der GoBS zu beachten. 

Im Rahmen der GDPdU macht es sicherlich in einzelnen Fällen Sinn ein Dokumenten Management System einzuführen. 


Solange die Daten in den produktiven Anwendungssystemen liegen (ERP, FIBU, Lohn- und Anlagenbuchhaltung usw.) kann man (bei professionellen Systemen) zunächst einmal unterstellen, dass die GoBS eingehalten werden. Nun gibt es aber zahlreiche Szenarien, in denen die Daten nicht so lange im Produktivsystem gehalten werden können, z.B.

  • die Datenbank muss entlastet und reorganisiert werden

  • Systeme werden upgedatet oder durch andere Produkte ersetzt

  • bei Firmenfusionen werden die Systeme der Partner zusammengeführt
    - usw. usw.

Die Daten müssen dann außerhalb der Produktivsysteme jahrelang GoBS-konform aufbewahrt werden. Professionelle elektronische Archivsysteme sind genau auf diese Aufgabe hin konstruiert und optimiert. Es sind die Spezialprodukte für die GoBS-konforme Langzeitarchivierung von Daten aller Art. Viele GoBS-relevante Funktionen sind bereits eingebaut; und die Hersteller und ihrer Vertriebspartner können die Kunden qualifiziert organisatorisch beraten, um eines gesetzeskonformen Systembetrieb sicherzustellen.

Freilich schreibt der Gesetzgeber solche Archivsysteme nicht zwingend vor. Der Steuerpflichtige kann die GoBS auch mit anderen Mitteln einhalten. In ihrer "Gemeinsamen Stellungnahme" formulieren die Unternehmensberater "Zöller&Partner" und "PROJECT CONSULT" als ihren 6. Leitsatz: "Elektronische Archive nur für die GDPdU sind unwirtschaftlich". Dem kann man - sogar aus der Sicht eines Archivanbieters - nur zustimmen.

Allerdings werden Archivsysteme bereits seit vielen Jahren eingesetzt, lange bevor es die GDPdU gab. Und dies hat seinen Grund: Archivsysteme haben gegenüber den traditionellen Papierkellern enorme Kostenvorteile und amortisieren sich schnell. Statt langer Suchen in Papierbergen erscheinen die notwendigen Informationen sekundenschnell auf dem Bildschirm. Wichtige Dokumente sind ständig verfügbar und können nicht mehr durch falsches Abheften verloren gehen.

Ein Unternehmen ist gut beraten, sich anlässlich der GDPdU ernsthaft mit dem Thema "elektronische Archivierung" zu befassen und ihren Nutzen zu analysieren. Fast immer finden sich dann gute Gründe, die Belege und Daten künftig elektronisch zu archivieren. Und wenn dann ein Archivsystem eingeführt wird, dann man die leidige Langzeitarchivierung der GDPdU-Daten ohne großen Zusatzaufwand nebenbei erledigen.

Quelle: EASY SOFTWARE AG

Weiterführende Informationen


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