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Erläuterung |
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Die GDPdU und ihre Auswirkungen
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
(GDPdU) gelten seit dem 1. Januar 2002. Mittlerweile verfügen auch die
Finanzbehörden über entsprechende Prüfsoftware und wurden darin
geschult. Der zügigen Umsetzung
der digitalen Betriebsprüfung steht somit nichts mehr im Wege.
Generell sind die Daten, die der Steuerprüfer für die Auswertung
benötigt, in der kaufmännischen Finanzanwendung sowie in den
angrenzenden Systemen zu finden. Jedoch stellt sich die Frage, ob das
operative und aktuelle (Finanz-)System überhaupt den Anforderungen
entspricht, die an den Zugriff auf die steuerrelevanten Daten gestellt
werden.
Denn Archivierungssysteme, in denen ältere Daten häufig abgelegt werden,
sind in der Regel hinsichtlich der Auswertungsmöglichkeiten stark
eingeschränkt. Es kann auch nicht automatisch davon ausgegangen werden,
dass sich ältere Datenbestände
problemlos in die aktuellen Versionen der (Finanz)- Systeme
zurückspielen lassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem
pdf.-Dokument.
Link
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