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SAP Teil 2

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 News Presseerklärung der Deutschen SAP Anwendergruppe e.V. auf Anfrage des GDPdU
    Portals DART ist und bleibt GDPdU-konforme
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Walldorf, 30. September 2003 – Die Deutsche SAP Anwendergruppe e.V. (DSAG) betont nochmals ausdrücklich, dass das von der SAP entwickelte DATA Retention Tool (DART) gesetzes- und GDPdU-konform ist. Anderweitige Äußerungen sind persönliche Meinungen von Privatpersonen und somit ohne rechtlichen Bestand. Sie tragen leider vielmehr zu einer Verunsicherung der Steuerpflichtigen bei. Tatsache ist, dass die Finanzverwaltung keine offizielle Stellungnahme zu DART veröffentlicht hat, in der die Gesetzeskonformität in Abrede gestellt wird.

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 News SAP GDPdU Lösung DART ist und bleibt umstritten
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"Die Daten, die mittels DART dem Prüfer zur Verfügung gestellt
werden sind lediglich eingeschränkte Extrakte der im SAP-System befindlichen steuerrelevanten Daten. Die AO und GDPdU erlauben dem Prüfer jedoch den Datenzugriff auf alle steuerrelevanten Daten; er muss sich daher nicht mit einer Auswahl zufrieden geben." Quelle: Anonym

Seitens der Finanzbehörden wird an DART kritisiert: Verdichtung der Daten, kein Zugriff auf Originaldaten, keine maschinelle Übergabe der Strukturinformationen, fehlendes Gegenkonto und andere Unzulässigkeiten. Besonders das Fehlen des Zugriffs auf Originaldaten dürfte in Hinblick auf eine spätere Änderung der GoBS und der GDPdU problematisch sein, da hierdurch keine Möglichkeit besteht, die Speicherung von inhaltlich redundanten Zwischendatenbeständen wegfallen zu lassen. Quelle: Dr. Ullrich Kampfmeyer

Während die DSAG (Deutsche SAP Anwender Gruppe) vor einigen Tagen mit einem internen Schreiben versuchte, ihre Lösung zu verteidigen, wächst vor allem die Kritik bei den betroffenen Unternehmen. Wir kennen eine Vielzahl von Unternehmen die vor einiger Zeit in das Thema GDPdU und in die Lösung DART investiert haben.

Fast täglich erreichen uns nun Anrufe, wie im Falle SAP und digitale Betriebsprüfung denn nun gehandelt werden sollte. Es gibt darauf nur eine Antwort und die heißt: 

Abwarten was passiert oder mit einer Übergangslösung arbeiten. Auf keinen Fall teuer investieren. 

Tatsache ist, daß die Betriebsprüfung die Lösung erheblich anzweifelt und dies nicht eine Erfindung von Beratern ist, die sich mit dieser Unsicherheit ein gutes Geschäft erhoffen. Der Streit wird wohl noch einige Zeit dauern, da es keine Zertifizierungen von Seiten des Finanzamtes geben wird. Vielleicht muss komplett neu entwickelt werden, um die Diskussion so zu beenden.

GDPdU-Portal


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