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SAP Teil 2
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Presseerklärung
der Deutschen SAP Anwendergruppe e.V. auf Anfrage des GDPdU
Portals DART ist und bleibt GDPdU-konforme |
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Walldorf, 30. September 2003 –
Die Deutsche SAP Anwendergruppe e.V. (DSAG) betont nochmals
ausdrücklich, dass das von der SAP entwickelte DATA Retention
Tool (DART) gesetzes- und GDPdU-konform ist. Anderweitige
Äußerungen sind persönliche Meinungen von Privatpersonen
und somit ohne rechtlichen Bestand. Sie tragen leider vielmehr
zu einer Verunsicherung der Steuerpflichtigen bei. Tatsache
ist, dass die Finanzverwaltung keine offizielle Stellungnahme
zu DART veröffentlicht hat, in der die Gesetzeskonformität
in Abrede gestellt wird.
Download ...
SAP GDPdU Lösung DART ist und
bleibt umstritten |
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"Die Daten, die mittels DART
dem Prüfer zur Verfügung gestellt
werden sind lediglich eingeschränkte Extrakte der im
SAP-System befindlichen steuerrelevanten Daten. Die AO und
GDPdU erlauben dem Prüfer jedoch den Datenzugriff auf alle
steuerrelevanten Daten; er muss sich daher nicht mit einer
Auswahl zufrieden geben." Quelle: Anonym
Seitens der Finanzbehörden wird
an DART kritisiert: Verdichtung der Daten, kein Zugriff auf
Originaldaten, keine maschinelle Übergabe der
Strukturinformationen, fehlendes Gegenkonto und andere
Unzulässigkeiten. Besonders das Fehlen des Zugriffs auf
Originaldaten dürfte in Hinblick auf eine spätere Änderung
der GoBS und der GDPdU problematisch sein, da hierdurch keine
Möglichkeit besteht, die Speicherung von inhaltlich
redundanten Zwischendatenbeständen wegfallen zu lassen.
Quelle: Dr. Ullrich Kampfmeyer
Während die DSAG (Deutsche SAP
Anwender Gruppe) vor einigen Tagen mit einem internen
Schreiben versuchte, ihre Lösung zu verteidigen, wächst vor
allem die Kritik bei den betroffenen Unternehmen. Wir kennen
eine Vielzahl von Unternehmen die vor einiger Zeit in
das Thema GDPdU und in die Lösung DART investiert haben.
Fast täglich erreichen uns nun
Anrufe, wie im Falle SAP und digitale Betriebsprüfung denn
nun gehandelt werden sollte. Es gibt darauf nur eine Antwort
und die heißt:
Abwarten was passiert oder mit einer
Übergangslösung arbeiten. Auf keinen Fall teuer
investieren.
Tatsache ist, daß die
Betriebsprüfung die Lösung erheblich anzweifelt und dies
nicht eine Erfindung von Beratern ist, die sich mit dieser
Unsicherheit ein gutes Geschäft erhoffen. Der Streit wird
wohl noch einige Zeit dauern, da es keine Zertifizierungen von
Seiten des Finanzamtes geben wird. Vielleicht muss komplett
neu entwickelt werden, um die Diskussion so zu beenden.
GDPdU-Portal
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