Ablauf
Dritte Phase: Nachreichung von Belegen
Schließlich kommt der Betriebsprüfer mit einer Liste von Fragestellungen auf das Unternehmen zurück. Es wird versucht, die Sachverhalte im Gespräch zu klären. Im Zweifel müssen weitere Belege zum Nachweis erbracht werden. Im Zuge letzter Analysen, wie zum Beispiel zum Abgleich von Konten, greift der Prüfer oftmals direkt oder mittelbar mit einem Mitarbeiter des Unternehmens auf das betriebsinterne System zu. Insgesamt kombiniert die Finanzverwaltung somit mehrere Zugriffsmöglichkeiten.
Vor einigen Jahren wurden dem Prüfer die Datenträger einfach ausgehändigt. Heute stellt der Prüfer aufgrund von Verständnisproblemen zahlreiche Fragen zu den Daten und ihrer Anordnung. Wenn der Betriebsprüfer etwas bezüglich der Anordnung der Daten nicht versteht, hat der Steuerpflichtige darauf zu reagieren. Dies wird auch in Zukunft eine große Herausforderung sein. Die Softwarehersteller haben zwar die technischen Voraussetzungen für die Datenextraktion geboten, doch inhaltlich haben sie bis dato sehr wenig bereitgestellt, um die Nachweise im Zweifel erläutern zu können. Das heißt, es gibt keine Dokumentation über Datenmodelle, Ausnahmefälle, Summierungen und Gruppierungen in Datensätzen. Für solche Fälle bietet es sich an, die Prüfsoftware IDEA zu beschaffen, um selbst eine Betriebsprüfung simulieren zu können und zu klären, was im Zweifelsfall vom Unternehmen gefordert werden kann.
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