Aufbewahrungsfristen

Internationaler Vergleich: Aufbewahrungsfristen in der Schweiz

Den Behörden Einblick in die Geschäftsunterlagen zu ermöglichen, ist natürlich nicht nur ein Anliegen des deutschen Gesetzgebers. Auch in der Schweiz gilt nach § 957 Obligationsrecht Abs. 1: "Wer verpflichtet ist, seine Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen, ist gehalten, diejenigen Bücher ordnungsgemäß zu führen und aufzubewahren, die nach Art und Umfang seines Geschäftes nötig sind, um die Vermögenslage des Geschäftes und die mit dem Geschäftsbetriebe zusammenhängenden Schuld- und Forderungsverhältnisse sowie die Ergebnisse der einzelnen Geschäftsjahre festzustellen." Für Geschäftsbücher, Buchungsbelege und auch für die Geschäftskorrespondenz umfasst diese Aufbewahrungsfrist zehn Jahre. Für Dokumente, welche in Zusammenhang mit Immobilien stehen, beträgt diese gar zwanzig Jahre. Die Aufbewahrung hat "ordnungsgemäß" - digital oder in Papierform - zu erfolgen.

Der Jahresabschluss muss unterzeichnet auf Papier vorliegen, doch können Jahresberichte oder Buchungsbelege auch elektronisch archiviert werden. Es heißt dazu im § 957 Obligationsrecht: "Die übrigen Geschäftsbücher, die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz können auch elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden können."


Aufbewahrungsfristen digitaler Dokumente im Vergleich (Auswahl deutschsprachige Länder)

Art des Dokuments Deutschland Österreich Schweiz
Bücher, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Buchungsbelege, etc. 10 Jahre 7 Jahre 10 Jahre
Korrespondenzen 6 Jahre 7 Jahre 10 Jahre
Dokumente, welche sich auf Immobilien beziehen 10 Jahre 12 Jahre 20 Jahre

<

1

2

3

4

5

6

>

Weitere Artikel zu diesem Thema

  • Umgang mit Altsystemen

    Umgang mit Altsystemen Durch die immer ...

  • E-Mail-Archivierung

    E-Mail-Archivierung Elektronische Post ...

  • Altsysteme

    Altsysteme Die Existenz von alten Systemen ...

  • SAP

    Abschaltung von SAP-Systemen Gemäß dem ...

  • MS Dynamics/Navision

    Abschaltung von Microsoft Dynamics/Navision-Systemen ...

  • AS/400

    Abschaltung von AS/400-Systemen Gemäß ...

  • Oracle

    Abschaltung von Oracle-Systemen Gemäß ...

  • PAISY

    Abschaltung von PAISY-Systemen Gemäß ...

  • Lexware

    Abschaltung von Lexware-Systemen Gemäß ...

  • Xentis

    Abschaltung von Xentis-Fondssystemen Gemäß ...

  • BS2000

    Abschaltung BS/2000 Gemäß dem deutschen ...

  • Exact

    Abschaltung von Exact-Systemen Gemäß ...

  • V3

    Abschaltung von V3-Fondsverwaltungssytemen Gemäß ...

  • SoftM

    Abschaltung von SoftM-Systemen Gemäß ...

  • KORDOBA

    Abschaltung von KORDOBA-Systemen Gemäß ...

  • Baan

    Abschaltung von Baan-Systemen Gemäß ...

  • JD Edwards

    Abschaltung von JD Edwards-Systemen Gemäß ...

  • Varial

    Abschaltung von Varial-Systemen Gemäß ...

  • Mega

    Abschaltung von Mega-Systemen Gemäß ...

  • proALPHA

    Abschaltung von proALPHA-Systemen Gemäß ...

  • L5000

    Abschaltung von L5000-Systemen Gemäß ...

  • DIAMANT

    Abschaltung von DIAMANT-Systemen Gemäß ...

  • IFS

    Abschaltung von IFS-Systemen Gemäß dem ...

  • Addison

    Abschaltung von Addison-Systemen Gemäß ...

  • Sage

    Abschaltung von Sage-Systemen Gemäß ...

Diesen Artikel jetzt bewerten
Übermittlung Ihrer Stimme...

Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.

Diesen Artikel jetzt bookmarken

twitter.comfacebook.comstudivz.netmyspace.comdel.icio.usdigg.comFolkdgoogle.comLinkaARENAMister Wongnewsvine.comRedditstumbleupon.comlive.comYahooMyWebYiggIt

Kontakt

Top

Bewertet

Gelesen