Betroffene Systeme
Betroffene Systeme
Sehr viele, der in den Unternehmen eingesetzten Softwaresysteme können digital geprüft werden. So können im Falle einer digitalen Betriebsprüfung nicht nur die Daten der Finanzbuchführung, sondern auch die der Lohnbuchführung und der Zeiterfassungssysteme relevant sein. Sind alle relevanten Einzelaspekte in einem ERP-System zusammengeführt, wird natürlich ausschließlich dieses geprüft. Doch gibt es auch Softwarelösungen für die Teilbereiche der Geschäftsvorgänge. Hier bieten wir eine Übersicht über alle Teilbereiche, deren Systeme Objekte der digitalen Prüfung sein können.
Systeme der Finanzbuchhaltung
Mit Hilfe von Softwaresystemen für die Finanzbuchhaltung werden alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, mit den Methoden der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt, welche den Gewinn oder Verlust des Unternehmens gegenüber internen und externen Stellen nachweist.
Systeme der Anlagenbuchhaltung
Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (gem. § 247 HGB) eines Unternehmens erfasst und verwaltet. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und die Ermittlung und Buchung der Abschreibung.
Systeme der Lohnbuchhaltung
Programme der Lohnbuchhaltung arbeiten für die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Außerdem werden in derartigen Systemen die Personalstammdaten etc. gepflegt
Systeme der Einkauf-/Waren- und Materialwirtschaft
Softwaresysteme, die zur Abbildung des Warenverkehrs von Unternehmen dienen, sind sogenannte Warenwirtschaftssysteme. Mit ihrer Hilfe können Unternehmen ihre anfallenden Bestellvorgänge erledigen, den Zustand ihrer Lager kontrollieren und das Verkaufsgeschehen verwalten.
Sonstige Systeme, die für die Besteuerung von Bedeutung sind
Relevant sein können auch Systeme der Auftragsabwicklung, der Kassenvorgänge, der Belegarchivierung, der Kosten- und Leistungsrechnung, der Zeiterfassung und der geschäftlichen Kommunikation (E-Mail). Entscheidend ist, ob diese im Einzelfall steuerlich relevante Daten enthalten. Hat ein Unternehmen zum Beispiel eine interne Gastankstelle zur Betankung des Fuhrparks, wird auch die Systemsoftware für diese Tankstelle im Falle einer Prüfung von Bedeutung sein. Es gilt ähnlich wie bei den steuerrelevanten Unterlagen die Regel, dass bestimmte Softwaresysteme (z.B. Finanzbuchhaltung) immer von Interesse für die Betriebsprüfung sind, währenddessen es bei anderen nicht prinzipiell festgelegt werden kann.
Weitere Artikel zu diesem Thema
- Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrungsfristen Hierzulande ...
- Zugriffsmöglichkeiten
Zugriffsmöglichkeiten der Finanzbehörden Im ...
- Altsysteme
Altsysteme Die Existenz von alten Systemen ...
- SAP
Abschaltung von SAP-Systemen Gemäß dem ...
- MS Dynamics/Navision
Abschaltung von Microsoft Dynamics/Navision-Systemen ...
- AS/400
Abschaltung von AS/400-Systemen Gemäß ...
- Oracle
Abschaltung von Oracle-Systemen Gemäß ...
- PAISY
Abschaltung von PAISY-Systemen Gemäß ...
- Lexware
Abschaltung von Lexware-Systemen Gemäß ...
- Xentis
Abschaltung von Xentis-Fondssystemen Gemäß ...
- BS2000
Abschaltung BS/2000 Gemäß dem deutschen ...