Elektronische Rechnung

Empfehlungen

Alle Rechnungen, die beim Unternehmen eingehen, sollten in einem zentralen Ordner gespeichert oder an eine E-Mail-Adresse (z. B. rechnungen@unternehmenxy.de) gesendet werden. Alle Eingänge können dann von einem im Thema versierten Mitarbeiter verifiziert werden. Finden sich ungültige Rechnungen, werden diese mit dem Verweis an den Rechnungssteller zurückgesandt, dass man auf Rechtskonformität besteht.

Werden digitale Rechnungen lediglich ausgedruckt und dann abgeheftet, werden sie nicht GDPdU-konform aufbewahrt. Prüfer merken das natürlich sehr schnell, denn diese Ausdrucke sind meist nicht gefaltet.

Momentan greifen die Betriebsprüfer im Wesentlichen in die E-Mails des Unternehmens ein, um die digitalen Rechnungen zu sichten. Jede digitale Rechnung ist natürlich steuerlich relevant. Die Unternehmen sollten deswegen stets dafür sorgen, diese Daten ordnungsgemäß zu behandeln (siehe E-Mail-Archivierung). Sind alle Rechnungen ohne Mängel, kann sich ein Unternehmen im Zweifelsfall große Umsatzsteuernachzahlungen ersparen. Fangen Prüfer erst einmal an zu suchen, finden sich sehr schnell mehrere nicht ordnungsgemäß gestellte Rechnungen.

Ein Betriebsprüfer äußerte am Rande einer Veranstaltung, aktuell stünden die digitalen Rechnungen zwar nicht im Fokus der Prüfer, dies könne sich jedoch sehr schnell ändern.

Die meisten Fax-Versandarten von Rechnungen (z.B. analoges Fax zu analogem Fax, analoges Fax zu digitalem Fax oder umgekehrt) sind nicht zu empfehlen, da die digitale Signatur nicht beinhaltet ist. Es ist jedoch ‑ wie bei der E-Mail ‑ eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Dies hat seinen Grund darin, dass die Nachvollziehbarkeit, ob ein Fax analoger oder digitaler Natur ist, niemals mit Sicherheit gegeben werden kann.

Schreiben des BMF zu den Rechungsrichtlinien vom 29.01.2004


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