Behördliche Entwicklungen

Aktuelle behördliche Entwicklungen

Relevante Verfügung

Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für die Aufwendungen zur Anpassung des betrieblichen EDV-Systems an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Verfügung der OFD Rheinland v. 05.11.2008 - S 2137 - St 141 (02/2008)

Bei dieser Verfügung geht es im Kern darum, ob es für Unternehmen möglich ist, Rückstellungen zu beantragen, um die Aufwendungen zur Anpassung des betrieblichen EDV-Systems an die GDPdU-Vorschriften aufzufangen. Die OFD Rheinland befand aus folgenden Gründen, dass eine solche Möglichkeit nicht besteht:

"Durch die GDPdU wird das von dem Steuerpflichtigen zu fordernde Verhalten weder inhaltlich noch zeitlich so hinreichend konkretisiert, dass es von einer ?lnnenverpflichtung? eindeutig abgegrenzt werden könnte. Eine Nichtbeachtung der GDPdU ist darüber hinaus nicht sanktionsbewehrt. Eine bei Verletzung der sich aus ihnen ergebenden Grundsätze drohende Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kann zwar einen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten, sie stellt aber keine Sanktion i.S. der BFH-Rechtsprechung dar. Ferner müssen die Erfordernisse nach den GDPdU erst zu dem ungewissen Ereignis des Beginns einer Betriebsprüfung erfüllt sein, so dass am Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Verursachung ebenso zu verneinen ist wie die ernsthafte Inanspruchnahme. [..]

Ferner ist der Steuerpflichtige in seiner Entscheidung frei, ob und ggf. wann er entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen will."

Die OFD Rheinland argumentiert hier gänzlich gegen zeitnahe Anpassungsmaßnahmen an die GDPdU-Vorschriften. Diese Aussage bezieht sich zwar auf eine steuerrechtliche Maßnahme, deutet aber dennoch auf eine eklatante Widersprüchlichkeit in den Leitlinien der Finanzbehörden hin.

Dieser Zustand konnte nicht aufrechterhalten werden. Deshalb befand das BMF am 11. März 2010, Rückstellungen für den genannten Zweck sollten nun doch möglich sein. Konkret heißt es dazu:

"Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben (..) entschieden, dass in Wirtschaftsjahren, die nach dem 24. Dezember 2008 enden, für die Verpflichtung zur Anpassung der betrieblichen EDV-Systeme an die GDPdU dem Grunde nach Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen anzusetzen sind."

Fakten und Zahlen zur steuerlichen Betriebsprüfung

Eine Übersicht über die "Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung" vom Bundesminiterium für Finanzen bietet sich hier.

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