Rechtsprechung
Willkürliche Erweiterung des sachlichen Umfangs von Prüfungen ist nicht erlaubt
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte am 13.06.2006, dass im Falle einer Betriebsprüfung stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den sachlichen Umfang stets gewahrt werden muss. Wenn z.B. Einsicht in zusätzliche Unterlagen außerhalb der Finanzbuchhaltung gewährt werden soll, lässt sich das nur dadurch begründen, dass die der Finanzbuchhaltung nicht ausreichten. Ohne einen solchen Grund ist eine Prüfung allerdings nicht rechtens.
Weitere Artikel zu diesem Thema
- Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen Die Modalitäten ...
- Behördliche Entwicklungen
Aktuelle behördliche ...
- Altsysteme
Altsysteme Die Existenz von alten Systemen ...
- SAP
Abschaltung von SAP-Systemen Gemäß dem ...
- MS Dynamics/Navision
Abschaltung von Microsoft Dynamics/Navision-Systemen ...
- AS/400
Abschaltung von AS/400-Systemen Gemäß ...
- Oracle
Abschaltung von Oracle-Systemen Gemäß ...
- PAISY
Abschaltung von PAISY-Systemen Gemäß ...
- Lexware
Abschaltung von Lexware-Systemen Gemäß ...
- Xentis
Abschaltung von Xentis-Fondssystemen Gemäß ...
- BS2000
Abschaltung BS/2000 Gemäß dem deutschen ...
- Exact
Abschaltung von Exact-Systemen Gemäß ...
- V3
Abschaltung von V3-Fondsverwaltungssytemen Gemäß ...
- SoftM
Abschaltung von SoftM-Systemen Gemäß ...
- KORDOBA
Abschaltung von KORDOBA-Systemen Gemäß ...
- Baan
Abschaltung von Baan-Systemen Gemäß ...
- JD Edwards
Abschaltung von JD Edwards-Systemen Gemäß ...
- Varial
Abschaltung von Varial-Systemen Gemäß ...
- Mega
Abschaltung von Mega-Systemen Gemäß ...
- proALPHA
Abschaltung von proALPHA-Systemen Gemäß ...
- L5000
Abschaltung von L5000-Systemen Gemäß ...
- DIAMANT
Abschaltung von DIAMANT-Systemen Gemäß ...
- IFS
Abschaltung von IFS-Systemen Gemäß dem ...
- Addison
Abschaltung von Addison-Systemen Gemäß ...
- Sage
Abschaltung von Sage-Systemen Gemäß ...

