Getreu der Maxime "Elektronik statt Papier" sind alle Unternehmer verpflichtet für die ab 01.01.2011 beginnenden Wirtschaftsjahre die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Wie es im Bundessteuerblatt heißt, ist die sogenannte "E-Bilanz" in Form eines XBRL-Datensatzes (eXtensible Business Reporting Language) zu übermitteln, einem international verbreiteten Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Der Standard XBRL ermöglicht es, Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach – etwa neben der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichtsbehörden oder Finanzbehörden – zu nutzen.
Derzeit sind jedoch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den betroffenen Unternehmen und den Finanzverwaltungen noch nicht vollständig gegeben, um dies so kurzfristig umsetzen zu können, wie die Verbandsanhörung am 11.10.2010 deutlich gemacht hat.
Da das Steuergesetz selbst die Möglichkeit vorsieht, die elektronische Bilanz später einzuführen, soll die Frist zur Abgabe der E-Bilanz sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung nunmehr um ein Jahr verlängert werden.
Offenbar will das Bundesfinanzministerium erst Ende dieses Jahres die Vorschriften für die elektronische Bilanz weiter konkretisieren, so dass den Unternehmen nur ein kurzes Zeitfenster bliebe, um ihr Buchungssystem bis Januar 2011 umzustellen. Weil auch das Bundesfinanzministerium einsieht, dass dies kaum realisierbar ist, soll der Bundesrat in seiner Sitzung am 17.12.2010 eine Verschiebung um ein Jahr absegnen.
Eine neue Verordnung soll regeln, dass abweichend zu § 52 Abs. 15 a EStG die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig für Wirtschaftsjahre verpflichtend sein soll, die nach dem 31.12.2011 beginnen.
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