Gesetzentwurf
Elektronische Rechnungsprüfung
Datenzugriff künftig auch für die Umsatzsteuer-Nachschau
Bei der Umsatzsteuer-Nachschau geht es um die Klärung fraglicher Umsatzsteuersachverhalte ohne Voranmeldung durch den Prüfer vor Ort. Die rechtliche Grundlage bildet § 27b, UStG: "Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau)."
Eine Erweiterung dieses Paragraphen um das digitale Zugriffsrecht auch für die Umsatzsteuer-Nachschau ist im Gesetzentwurf des BMF vom 26.10.2010 zur "Änderung von Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung" dokumentiert.
Im Gesetzentwurf heisst es dazu: "Wurden die in Satz 1 genannten Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, können die mit der Umsatzsteuer-Nachschau betrauten Amtsträger auf Verlangen die gespeicherten Daten einsehen und das Datenverarbeitungssystem nutzen."
Wenn im Rahmen der Umsatzsteuer-Nachschau der unmittelbare Datenzugriff erlaubt ist, sollte in den Unternehmen grundsätzlich ein permanenter Prüfer-Arbeitsplatz vorgehalten werden, schon um die Gefahr eines Übergangs in eine Aussenprüfung nach §193 AO zu vermeiden.
Weiterhin sollte der Datenzugriff für die Prüfer derart gestaltet werden, dass die Informationen, die nicht Gegenstand der Umsatzsteuer-Nachschau sind, nicht automatisch an die Prüfer gelangen.



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