GDPdU / Identifizieren von steuerlich relevanten Daten durch

Emanuel Boeminghaus ⌂ @, Berlin, Montag, 25. August 2003, 11:45 (vor 3558 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben im Rahmen unserer Tätigkeiten nun verschiedene Projekte zum Thema GDPdU/digitale Betriebsprüfung durchgeführt. Dies tun wir bisher in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft oder mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer vor Ort. Im Rahmen dieser Tätigkeit fanden verschiedene Gespräche mit der Steuerberaterkammer statt. Die Steuerberaterkammer teilte uns dabei mit, daß die Identifizierung von steuerlich relevanten Daten nur ein Steuerberater durchführen darf. Dies soll wohl unter Steuerberatung fallen. Da wir Unternehmensberatungen kennen, die dies auch tun, würde mich mal interessieren mit welcher Begründung dies geschieht. Darf auch ein Systemhaus oder eine Unternehmensberatung steuerlich relevante Daten identifizieren, wenn Sie dazu mit ihrem Personal in der Lage ist.

Mit freundlichen Grüßen

Emanuel Boeminghaus
GDPdU Portal


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