DATEV-oder andere Schnittstelle ausreichend?

Heike Mews ⌂ @, Hamburg, Mittwoch, 16. April 2008, 17:26 (vor 1866 Tagen)

Hallo!

Ich setze für meine Verwaltung (Auftragsabwicklung/Erfassung von Ein- und Ausgangsrechnungen etc.) ein branchenspezifisches ERP-System ein. Wenn ich jetzt alles, was ich gelesen habe, richtig verstanden habe und zusammenfasse: bedeutet das, dass ich dadurch, dass dieses System über eine DATEV-Schnittstelle verfügt (und auch im csv-Format exportieren kann), dass ich GDPdU-sicher bin?

Danke für eine Info!
Heike Mews

DATEV-oder andere Schnittstelle ausreichend?

Harald Becker ⌂ @, Hattersheim am Main, Freitag, 18. April 2008, 10:00 (vor 1864 Tagen) @ Heike Mews

Sehr geehrte Frau Mews,
DATEV-Schnittstelle klingt im Zusammenhang mit der Datenträgerüberlassung schon ganz gut.
Sie sollten prüfen, welche Daten über diese Schnittstelle fließen (können). Möglicherweise handelt es sich um verdichtete Daten, die in der Buchhaltung zu Buchungszwecken benötigt werden. Das sind aber nicht alle steuerrelevanten Daten eines ERP-Systems. Im Falle von Ausgangsrechnungen fehlen i.d.R. Einzelinformationen, wie Artikelnummer, Einzelpreis etc. Ggf. sind auch die Daten von Bestellungen, Aufträgen, Lagerbeständen und Stammdaten auf einem Datenträger zu überlassen.
Dann gibt es auch noch die Zugriffsvarianten des unmittelbaren/mittelbaren Datenzugriffs mit Hilfe der ERP-Software selbst. Hierzu sollten Funktionen zur Verfügung stehen, wie:
a) Beschränkung des Prüferprofils auf den Nur-Lesezugriff
b) Einschränkung auf die steuerrelevanten Daten
c) Einschränkung auf den Prüfungszeitraum

Ich empfehle, die ERP-Software hinsichtlich ihrer GDPdU-Funktionalität zu überprüfen. Die Hersteller von ERP-Software sollten im Jahr 7 der GDPdU die Funktionalität in ihren Produkten haben. Mein Motto lautet: Standardsoftware sollte standardmäßig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere dann, wenn ein Wartungsvertrag existiert.

Wenn Ihre ERP-Anwendung alle Zugriffsvarianten untersützt, sind Sie erst einmal auf der sicheren Seite. Im Falle einer Abschaltug/Ablösung ist dann zu klären, wie die Altdaten für den späteren Zugriff vorgehalten werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Becker

Hallo!

Ich setze für meine Verwaltung (Auftragsabwicklung/Erfassung von Ein- und
Ausgangsrechnungen etc.) ein branchenspezifisches ERP-System ein. Wenn ich
jetzt alles, was ich gelesen habe, richtig verstanden habe und
zusammenfasse: bedeutet das, dass ich dadurch, dass dieses System über
eine DATEV-Schnittstelle verfügt (und auch im csv-Format exportieren
kann), dass ich GDPdU-sicher bin?

Danke für eine Info!
Heike Mews

Forumszeit: 26.05.2013, 11:21 - 3 Benutzer online