Stammdatenänderungen

Tim, Mittwoch, 21. April 2010, 15:42 (vor 1155 Tagen)

Hallo,

folgende Fragestellung hätte ich:

Müssen Stammdatenänderungen in meinem ERP-System protokolliert werden?
Auch wenn die Belege die Daten gespeichert haben, d.h. wurde ein Beleg (z.B. eine Rechnung) erstellt und anschließend die Stammdaten (Kundenanschrift) geändert, ist im Beleg weiterhin die urspürngliche Adresse. Nur für neue Belege zieht auch die Stammdatenänderung.

Weiterhin die Frage: wenn Stammdatenänderungen in allen Fällen protokolliert werden müssen, muss dann auch der Benutzer (am System) der die Änderungen vorgenommen hat mit protokolliert werden?

Danke für die Hilfe

Stammdatenänderungen

Boeminghaus, Donnerstag, 06. Mai 2010, 11:15 (vor 1141 Tagen) @ Tim

Hallo Tim,

alle Daten die originär erfasst werden, müssen auch originär aufbewahrt werden. Somit müssen sämtliche Stammdaten im original Zustand gespeichert werden. Ein überschreiben, wie in ihrem Falle beschrieben, ist nicht erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Emanuel Böminghaus
AvenDATA GmbH

Forumszeit: 20.06.2013, 02:45 - 5 Benutzer online