Export von Daten durch den Betriebsprüfer

dietersap, Mittwoch, 04. April 2012, 19:25 (vor 416 Tagen)

Hallo zusammen,

bei der Betriebsprüfung eines meiner Mandanten wurde die Anforderung gestellt, dass der Export der Daten aus dem SAP-System und deren weitere Verarbeitung direkt durch den Betriebsprüfer durchgeführt werden soll.

Ist jemand diese Anforderung schon einmal präsentiert worden? Es geht nicht um den unmittelbaren Zugriff, sondern aus einer Kombination von Z1 und Z3-Zugriff.

Ich persönlich halte nichts davon, da es garantiert zu Fehlinterpretationen kommen wird, die nur zeitaufwendig zu klären sind.

Gibt es da bereits einen Präsedenzfall, mit dem die Forderung abgewiesen wurde?

Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus.

Viele Grüße

Dieter Unger

Export von Daten durch den Betriebsprüfer

E. Aslan @, Krefeld, Dienstag, 23. Oktober 2012, 14:10 (vor 214 Tagen) @ dietersap

Hallo Herr Unger,

es gibt ein interessantes Dokument der DSAG " Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU" wo auf diese Problematik hingewiesen wird. In der Praxis habe ich bei meinen Mandanten auch schon erlebt, dass der Prüfer die Daten exportiert hat. Dies war jedoch dem Sicherheitskonzept des Mandanten geschuldet, der keine unverschlüsselten Daten auf Datenträgern rausgegeben werden durften. Der Finanzbeamte konnte wiederrum die verschlüsselten Daten nicht verwenden- letztendlich wurde der Zugriff gewährt und unter beobachtung eines MA durfte der Prüfer die Daten selber exportieren.

Da einige Mandanten noch immer fehler bei exportieren machen, kann es in manchen Fällen sogar hilfreich sein wenn der Export durch den Prüfer durchgeführt wird.

VG

E. Aslan

Hallo zusammen,

bei der Betriebsprüfung eines meiner Mandanten wurde die Anforderung gestellt, dass der Export der Daten aus dem SAP-System und deren weitere Verarbeitung direkt durch den Betriebsprüfer durchgeführt werden soll.

Ist jemand diese Anforderung schon einmal präsentiert worden? Es geht nicht um den unmittelbaren Zugriff, sondern aus einer Kombination von Z1 und Z3-Zugriff.

Ich persönlich halte nichts davon, da es garantiert zu Fehlinterpretationen kommen wird, die nur zeitaufwendig zu klären sind.

Gibt es da bereits einen Präsedenzfall, mit dem die Forderung abgewiesen wurde?

Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus.

Viele Grüße

Dieter Unger

Forumszeit: 26.05.2013, 02:51 - 4 Benutzer online