Altsysteme
Altsysteme
Die Existenz von alten Systemen kann sehr unterschiedliche Risiken bergen. Entsprechend den GDPdU müssen steuerrelevante Altdaten heute über einen technisch gesehen sehr langen Zeitraum les- und auswertbar sein. Nun sind aber insbesondere die Datenverarbeitungssysteme einem ganz besonders rasanten Wandel unterworfen. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass alle steuerrelevanten Daten mit Hilfe der drei Zugriffsmöglichkeiten stets les- und auswertbar sind. Diese Anforderung kann für Unternehmen eine entscheidende Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit bedeuten. Wird ein Altsystem weiter betrieben, entstehen unter Umständen immense Kosten für Wartung und Lizenzen, Hardware, Updates etc. Wird ein Altsystem in die bestehende IT-Landschaft integriert, kann auch das vielerlei unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verwaltung einer so großen Datenmenge macht Systeme langsam und anfällig für Störungen.
Doch es sind nicht nur die unmittelbar technischen Aspekte, die hier für hohe Kosten und viel Ärger sorgen können, auch die Dokumentation der technischen Vorgänge kann oft über den geforderten Zeitraum nicht zur Genüge geleistet werden. So ist die Dokumentation der technischen Vorgänge nicht selten lückenhaft und die verantwortlichen Techniker meist nicht mehr im Unternehmen beschäftigt. Sollen im Falle einer Prüfung alte Systeme dann hochgefahren werden, müssen sich die aktuell verantwortlichen Techniker das Know-How erst aneignen.
So lässt sich sagen, dass ein falscher Umgang mit Altsystemen die Arbeit der Finanz- und IT-Abteilungen der Unternehmen stark beeinträchtigen kann, von den finanziellen Belastungen ganz zu schweigen. Bis heute ist juristisch noch ungeklärt, inwieweit Verantwortliche im Unternehmen für solche Belastungen materiell selbst aufkommen müssen. Zu all diesen Schäden können dann noch Sanktionsgelder seitens der Finanzbehörden kommen.
GDPdU-konforme Abschaltung der Altsysteme
Für den Umgang mit Altsystemen hat sich die GDPdU-konforme Abschaltung als eine sehr geeignete und effiziente Option erwiesen. An Abschaltungslösungen sind hohe Ansprüche zu stellen. Sie müssen GDPdU-Konformität, Überzeitlichkeit und komfortable Nutzung durch die Unternehmen gewährleisten.
Die Konformität zu den GDPdU muss durch die Speicherung in Form der festgelegten Beschreibungsstandards sichergestellt werden. Aus allen gängigen Systemen der Unternehmenssoftware werden die steuerrelevanten Daten derart archiviert, dass der Zugang der Finanzbehörden mit der Prüfsoftware IDEA jederzeit und unverändert möglich ist.
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