IFS
Abschaltung von IFS-Systemen
Gemäß dem deutschen Steuerrecht und internationalen Anforderungen dürfen Altsysteme nur dann abgeschaltet werden, wenn die Archivlösung dem Unternehmen in qualitativer und quantitativer Weise die gleichen Auswertungsmöglichkeiten wie im Produktivsystem bietet. Aufbewahrungsfristen und die Sicherstellung der drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten müssen besonders für Altsysteme respektive die Archivlösung sichergestellt sein. Ist dies nicht gewährleistet, kann es im Falle einer Prüfung für die Unternehmen zu immensen Kosten kommen.
Bei der Stillegung eines IFS-Systems ergeben sich spezifische Fragen. Im Folgenden finden Sie darauf Antworten, die auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Abschaltung dieses Systems gründen.
IFS wurde 1983 gegründet und brachte mit IFS Applications die erste komponentenbasierte ERP-Software auf den Markt. Aktuell ist die siebte Version verfügbar. Die Komponentenarchitektur umfasst Lösungen, die sich durch ein einfaches Konzept hinsichtlich Implementierung, Betrieb und Upgrade-Fähigkeit auszeichnen. IFS Applications ist eine Unternehmenssoftware für mittelständische und große Unternehmen, aus den Bereichen der Automobilindustrie, industrielle Fertigung, Prozessindustrie, Service & Facility Management, Telekommunikation & Energieversorgung sowie Luftfahrt & Verteidigung.
Welche Module existieren innerhalb von IFS-Systemen?
IFS Applications ist eine komponentenbasierte ERP-Software, die in einer einzigen Lösung vier Kernprozesse unterstützt: Service und Instandhaltung, Produktion, Projekte und Supply Chain. In Kombination mit den horizontalen Lösungen, wie z.B
- Rechnungswesen,
- Personalwesen,
- CRM,
- Qualitätsmanagement und
- Dokumentenmanagement
ist es eine integrierte ERP-Komplettlösung.
Welche Auswertungen gibt es im Rahmen der Abschaltung eines IFS-Systems auszugsweise?
In Abhängigkeit von den gewählten Modulen gibt es auszugsweise nachstehende Auswertungen:
- Anlagenspiegel und -gitter in der Anlagenbuchhaltung
- Rechnungsdaten in der Warenwirtschaft
- Offene Posten, Bilanz. GuV im Finanzwesen
- Lohnkonten und -arten im Personalwesen
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