Lexware

Abschaltung von Lexware-Systemen

Gemäß dem deutschen Steuerrecht dürfen Altsysteme nur dann abgeschaltet werden, wenn die Archivlösung dem Unternehmen  in qualitativer und quantitativer Weise die gleichen Auswertungsmöglichkeiten wie im Produktivsystem bietet. Aufbewahrungsfristen und die Sicherstellung der drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten müssen besonders für Altsysteme respektive die Archivlösung sichergestellt sein. Ist dies nicht gewährleistet, kann es im Falle einer Prüfung für die Unternehmen zu immensen Kosten kommen.

Bei der Abschaltung eines Lexware-Systems ergeben sich spezifische Fragen. Im Folgenden finden Sie darauf klare Antworten, die auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Abschaltung von Lexware-Systemen gründen.

Die Lexware ist ein deutscher Hersteller von Standardanwendungssoftware. Ihr Schwerpunkt liegt in kaufmännischer Software für Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Seit 1989 bietet Lexware eine Palette von sich ergänzenden Softwaremodulen an. Diese umfassen die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung sowie die Warenwirtschaft (Faktura, Lagerbuchhaltung, Einkauf).

Welche Module existieren innerhalb von Lexware, die für die Besteuerung relevant sind und damit im Rahmen der Abschaltung von Lexware-Systemen berücksichtigt werden müssen?

Nachfolgend wird ein Auszug von Lexware-Modulen angeführt. Die steuerliche Relevanz hängt hier von der Intensität und der Art der Nutzung ab.

  • Rechnungswesen

  • Kreditoren

  • Debitoren

  • Anlagenbuchhaltung

Nicht berücksichtigt werden dabei Sondermodule. Welche Module individuell relevant sind, muss im Rahmen des Abschaltungsprojektes festgelegt werden.

Welche Auswertungen müssen im Rahmen der Abschaltung eines Lexware-Systems berücksichtigt werden? Worauf ist zu achten?

Im Wesentlichen müssen die üblichen Auswertungen beachtet werden. Für die Buchhaltung sind dies beispielsweise Kontenplan (zusätzlich Konten ohne Zuordnung), Buchungsjournal, Summen-und-Salden-Liste, Bilanz und GuV. Zusätzlich hierzu empfiehlt sich eine BWA. Für die Debitoren sind es Kontenblatt, Offene-Posten-Liste, Adressenliste und Personenkonten. Generell sollte bei Lexware-Systemen der Firmenstamm berücksichtigt werden, da mehrere Firmen mit dem System verwaltet werden können.

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