Oracle
Abschaltung von Oracle-Systemen
Gemäß dem deutschen Steuerrecht dürfen Altsysteme nur dann abgeschaltet werden, wenn die Archivlösung dem Unternehmen in qualitativer und quantitativer Weise die gleichen Auswertungsmöglichkeiten wie im Produktivsystem bietet. Aufbewahrungsfristen und die Sicherstellung der drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten müssen besonders für Altsysteme respektive die Archivlösung sichergestellt sein. Ist dies nicht gewährleistet, kann es im Falle einer Prüfung für die Unternehmen zu immensen Kosten kommen.
Bei der Abschaltung eines Oracle-Systems ergeben sich spezifische Fragen. Im Folgenden finden Sie darauf klare Antworten, die auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Abschaltung von Oracle-Systemen gründen.
Welche Module existieren innerhalb von Oracle, die für die Besteuerung relevant sind und damit im Rahmen der Abschaltung von Oracle-Systemen berücksichtigt werden müssen?
Nachfolgend wird ein Auszug von Oracle-Modulen angeführt. Die steuerliche Relevanz hängt hier von der Intensität und der Art der Nutzung ab.
- Rechnungswesen (GL - General Ledger)
Kreditoren (AP - Kreditoren)
Debitoren (AR - Accounts receivables)
Anlagenbuchhaltung (FA - Fixed Assets)
Einkauf (PO - Purchasing)
Steuern (Tax)
Nicht berücksichtigt werden dabei Sondermodule. Welche Module individuell relevant sind, muss im Rahmen des Abschaltungsprojektes festgelegt werden.
Welche Auswertungen müssen im Rahmen der Abschaltung eines Oracle-Systems berücksichtigt werden? Worauf ist zu achten?
Im Wesentlichen müssen die üblichen Auswertungen beachtet werden. Für die Buchhaltung sind dies beispielsweise Kontenplan (zusätzlich Konten ohne Zuordnung), Buchungsjournal, Summen-und-Salden-Liste, Bilanz und GuV. Für die Debitoren sind es Kontenblatt, Offene-Posten-Liste, Adressenliste und Personenkonten. Zudem ist in Oracle-Systemen oft auf die verschiedenen Währungen zu achten, die zur Veränderung der einzelnen Views führen können. Darum müssen für den Fall, dass sich der Wechselkurs ändert, eventuell Korrekturzeilen eingegeben werden. Nur so können die Salden der Eigen- und der Fremdwährungssumme am Ende übereinstimmen.
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