PAISY

Abschaltung von PAISY-Systemen

Gemäß dem deutschen Steuerrecht dürfen Altsysteme nur dann abgeschaltet werden, wenn die Archivlösung dem Unternehmen in qualitativer und quantitativer Weise die gleichen Auswertungsmöglichkeiten wie im Produktivsystem bietet. Aufbewahrungsfristen und die Sicherstellung der drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten müssen besonders für Altsysteme respektive die Archivlösung sichergestellt sein. Ist dies nicht gewährleistet, kann es im Falle einer Prüfung für die Unternehmen zu immensen Kosten kommen.

Bei der Abschaltung eines PAISY-Systems ergeben sich spezifische Fragen. Im Folgenden finden Sie darauf klare Antworten, die auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Abschaltung von Paisy-Systemen gründen.

PAISY ist eine funktionale Software mit klarem Fokus auf die Personalabrechnung und -information

Welche Module existieren innerhalb von PAISY, die für die Besteuerung relevant sind und damit im Rahmen der Abschaltung von PAISY -Systemen berücksichtigt werden müssen?

Nachfolgend wird ein Auszug von PAISY-Modulen angeführt. Die steuerliche Relevanz hängt hier von der Intensität und der Art der Nutzung ab und muss im Rahmen des Abschaltungsprojektes festgelegt werden.

  • Lohnkonten
  • Zeitwirtschaft

  • Personalstamm

Welche Auswertungen müssen im Rahmen der Abschaltung eines PAISY -Systems berücksichtigt werden? Worauf ist zu achten?

Das PAISY-System hält alle relevanten Auswertungen bereit. Wichtig ist die genaue Definition der relevanten Felder in den Auswertungen, da in PAISY-Auswertungen eine Vielzahl von Feldern (z.B. in den Stammdaten) steuerlich nicht relevant ist. 

Welche Besonderheiten gibt es innerhalb von PAISY -Systemen?

Für PAISY-Systeme gibt es keinen ODBC-Zugang. Die Daten liegen in der Regel in VSAM-Dateien, deren Extraktion durch PAISY-Programme erfolgt, um sie in Zukunft auswertbar zu halten. Diese VSAM-Dateien werden in Vorbereitung der Abschaltung konvertiert und in Datenbanktabellen überführt.

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