V3
Abschaltung von V3-Fondsverwaltungssytemen
Gemäß dem deutschen Steuerrecht und internationaler Anforderungen dürfen Altsysteme nur dann abgeschaltet werden, wenn die Archivlösung dem Unternehmen in qualitativer und quantitativer Weise die gleichen Auswertungsmöglichkeiten wie im Produktivsystem bietet. Aufbewahrungsfristen und die Sicherstellung der drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten müssen besonders für Altsysteme respektive die Archivlösung sichergestellt sein. Ist dies nicht gewährleistet, kann es im Falle einer Prüfung für die Unternehmen zu immensen Kosten kommen.
Bei der Stillegung eines V3-Fondsverwaltungssystems ergeben sich spezifische Fragen. Im Folgenden finden Sie darauf Antworten, die auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Abschaltung von diesen Systemen gründen.
Die amerikanische Herstellerfirma SunGard hat sich auf Branchensoftwareprodukte in den Bereichen Verwaltung, Bildung, Datensicherheit und Finanzsoftwaresysteme spezialisiert. Hier wird ein umfangreiches Portfolio an Softwarelösungen für nahezu alle Nischen des Finanzwesens angeboten, von Versicherungs- über Gesamtbanksoftware bis hin zu Aktienhandelssoftware und Derivateabwicklungssystemen. Alleine für den Bereich Investmentbanking gibt es weit über 30 spezialisierte Softwaresysteme.
Hierzu gehört das modulare V3-Fondsverwaltungssystem für Investment-Operations und das Investment-Reporting mittels Web-Front-End.
Welche Module existieren innerhalb vom V3-Fondsverwaltungssystem, die für die Besteuerung relevant sind und damit im Rahmen der Abschaltung berücksichtigt werden müssen?
Nachfolgend wird ein Auszug von V3-Fondsverwaltung-Modulen angeführt:
- Anlagen- und Portfolio-Buchhaltung
- Fondsbuchhaltung
- Portfolio-Management
- Order- und Ausführungs-Abwicklung
- Compliance/Anlagegrenzprüfung
- Portfolio-Performance & -Attribution
- Risiko-Reporting
- Reconciliation
Welche Auswertungen müssen im Rahmen der Abschaltung eines V3-Fondsverwaltungssystems berücksichtigt werden? Worauf ist zu achten?
Grundsätzlich müssen alle Auswertungen, die im Rahmen einer Prüfung zur Recherche und Rückverfolgung von Buchungen bis auf Transaktionsebene verwendet werden können, berücksichtigt werden.Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen des Investmentbankings viele stichtagsbezogene Auswertungen gibt, die eine besondere Genauigkeit verlangen.
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