elektronische Rechnung
Neuregelung §14, UStG zum 01.07.2011
Basierend auf dem Gesetzentwurf des BMF vom 26.10.2010 zur "Änderung von Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung" hat das Bundesfinanzministerium am 20.12.2010 im Rahmen eines Referentenentwurfs die Vorgaben der EU-Direktive (Directive 2006/112/EC) in deutsches Recht formuliert. Der Richtlinienvorschlag seitens EU-Kommission zielt darauf ab, die nationalen Mehrwertsteuer-Vorschriften zu vereinfachen und zu harmonisieren. Entsprechend dieser Vorgabe sieht der Referentenentwurf vor, dass die Unternehmen ab dem 01.07.2011 die Wahl zwischen drei Verfahren bei elektronischen Rechnungen zur Sicherung des Vorsteuerabzugs haben. In §14 akzeptiert das BMF drei gleichberechtigte Verfahren zum elektronischen Rechnungsaustausch:
- Elektronische Signaturen, basierend auf einem qualifizierten Zertifikat
- standardisierte EDI-Verfahren
- sog. "andere Verfahren", die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten.
Im vorliegenden Referentenentwurf wird als mögliches anderes Verfahren explizit die Möglichkeit "interner Kontrollen" genannt. Danach darf seitens der Finanzbehörden im Rahmen von Steuerprüfungen auf die Verfahren zurückgegriffen werden, die der Unternehmer aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen zum Abgleich der Rechnung mit der Zahlung einsetzt. Der Finanzverwaltung soll zukünftig ein unmittelbarer Datenzugriff auch bei der Umsatzsteuer-Nachschau möglich sein.



Kommentare zu diesen Artikel
Kommentar zu diesen Artikel schreiben